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«Lex Netflix»: Schweiz stimmt im Mai über hiesige Investitionspflicht für Streaming-Anbieter wie Apple TV+ ab
In zwei Monaten erhält die Schweizer Stimmbevölkerung die Möglichkeit, über eine Änderung des Filmgesetzes abzustimmen. Die sogenannte «Lex Netflix» kommt am 15. Mai 2022 vor das Volk. Im Kern geht es darum, dass künftig auch in- und ausländische Streamingdienste wie Netflix, Disney+ oder Apple TV+, aber auch Blue oder oneplus verpflichtet werden sollen, 4 Prozent ihres Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Ebendiese Verpflichtung haben inländische Fernsehsender bereits seit Längerem und leisten damit einen «wichtigen Beitrag zur einheimischen Filmproduktion und damit zum Schweizer Kulturgut». Filme und Serien werden jedoch zunehmend auch im Internet via Streaming-Plattformen angeboten, heisst es im Abstimmungstext. Für die oft global tätigen Streamingdienste gibt es bis jetzt in der Schweiz keine Investitionspflicht.
Investitionspflicht in Schweizer Filmschaffen
Gemäss dem Bundesamt für Kultur erzielen Streamingdienste wie Netflix, Disney+ oder Blue in der Schweiz pro Jahr etwa 300 Millionen Franken Umsatz. «Einheimische Filme prägen ein Land und dessen Gesellschaft stark», derweil haben es Filme aus einem kleinen, mehrsprachigen Land wie der Schweiz schwierig, «Zugang zum internationalen Markt zu finden und auf internationalen Streaming-Plattformen präsent zu sein». Anders sei die Lage in vielen europäischen Ländern. Dort müssen die Streaming-Anbieter bereits heute in das lokale Filmschaffen investieren und nehmen vermehrt dort produzierte Filme und Serien in ihr Angebot auf. Frankreich und Italien verpflichten Streamingdienste, bis zu 26 Produzent respektive 20 Prozent des Umsatzes ins europäische Filmschaffen zu investieren. Deutschland kennt keine solche Investitionspflicht, erhebt jedoch eine Abgabe von 2.5 Prozent des Umsatzes. In Österreich gibt es weder eine Investitions- noch eine Abgabepflicht.
Die Änderung des Filmgesetzes sieht nun vor, dass Streamingdienste künftig ebenfalls 4 Prozent des in der Schweiz erzielten Umsatzes in das hiesige Filmschaffen investieren müssen. Entweder können sie sich direkt an Schweizer Film- und Serienproduktionen beteiligen oder eine Ersatzabgabe entrichten, die der Schweizer Filmförderung zugutekommt.
In welcher Form die Anbieter investieren, ist ihnen selbst überlassen – ob «bestehende Filme einkaufen», «sich an einer Produktion beteiligen» oder «einen Film oder eine Serie nach einer eigenen Idee in Auftrag geben». Die Projekte können als Schweizer Filme/Serien produziert oder mit anderen Ländern koproduziert werden, heisst es weiter. Investiert werden kann «in Spielfilme, Dokumentarfilme, Animationsfilme oder Serien». Anbieter müssen gemäss dem geänderten Gesetz alle vier Jahre nachweisen, dass sie die verlange Investition getätigt haben. «Falls sie nicht oder zu wenig investiert haben, müssen sie für die Differenz eine Ersatzabgabe entrichten».
Schätzungen des Bundesamtes für Kultur zufolge würden durch die Erweiterung der Investitionspflicht jährlich 18 Millionen Franken zusätzlich in das Schweizer Filmschaffen fliessen, wie es im Abstimmungstext heisst.
Die Gesetzesänderung sieht die Investitionspflicht im übrigen auch für ausländische Fernsehsender vor, die mit Schweizer Werbefenster im hiesigen Werbemarkt Geld verdienen.
Quote für Inhalte aus Europa
Weiter sieht die Gesetzesänderung vor, dass das Angebot der Streamingdienste zu mindestens 30 Prozent aus Filmen oder Serien besteht, die in Europa produziert wurden. Sprachregional oder national tätige Fernsehsender in der Schweiz und in Europa sind bereits seit 1993 verpflichtet, zu mindestens 50 Prozent Inhalte zu senden, die in Europa produziert wurden. Mit dem geänderten Filmgesetz sollen neu auch die Streaming-Dienstleister auf eine Quote von 30 Prozent verpflichtet werden.
Eine Quote für Schweizer Filme sieht das Gesetz explizit nicht vor.
Bundesrat und Parlament für Gesetzesänderung
Beide Kammern des Parlamentes sprachen sich in klarer Mehrheit für die Änderung des Gesetzes aus. Für den Bundesrat und das Parlament schliesse die Gesetzesänderung «eine Lücke, die mit dem digitalen Wandel entstanden ist». Sie beseitigte die «Ungleichbehandlung von Fernsehsendern und Streamingdiensten», stärke das Schweizer Filmschaffen und trage zur kulturellen Vielfalt des immer wichtigeren digitalen Angebots bei.
Gegen die Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen. Für dessen Komitee ist die Gesetzesänderung «unfair», weil durch den Zwang für Streamingdienste, zu 30 Prozent europäische Filme zu zeigen, die «Vielfalt des Filmangebotes leidet». Es argumentiert, dass beliebte Filme aus aller Welt das Nachsehen haben, denn diese würden durch die Europa-Quote weniger Platz in den Filmkatalogen erhalten. Weiter müssten diese europäischen Filme «keinerlei Qualitätsvorgaben erfüllen» und es falle «die Freiheit von uns Medienkonsumierenden, zu schauen, was uns gefällt, ohne Not einer sinnlosen Quote zum Opfer». Die europäische Filmkultur sei anderen Filmkulturen nicht überlegen, heisst es vom Komitee, und es sei «ungerecht, das Filmangebot an eine bestimmte Herkunft» zu knüpfen. Das sei ein Schlag ins Gesicht der Konsumierenden und die Investitionspflicht komme einer «Sondersteuer» gleich. Das Komitee zeigt sich überzeugt, dass die Abonnements für Streamingdienste wegen der Investitionspflicht über kurz oder lang «mit Sicherheit» teurer würden. Weiter sieht das Komitee im geänderten Filmgesetz einen «gefährlichen Präzedenzfall» und einen «krassen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit», wenn private Unternehmen «gezwungen werden, eine bestimmte Branche mit ihren Bruttoeinnahmen zu subventionieren». Es «drohe die Gefahr», dass «künftig auch andere Akteure wie beispielsweise Spotify oder Apple Music gezwungen werden könnten, mindestens 30 Prozent europäische Inhalte anzubieten».
Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am
2 Kommentare
Kommentar von MacDan
Kommentar von daniel
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