EU zwingt Apple zu weiteren Öffnungen des iPhone-Ökosystems
In einem neuen Vorstoss zwingt die EU-Kommission Apple zu weiteren Öffnungen des iPhone-Ökosystems. Bisher Apple-exklusive Funktionen sollen auch für Dritt-Anbieter verfügbar gemacht werden.
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Die Kommission der Europäischen Union hat Apple eine vorläufige Anweisung zukommen lassen. In dieser setzt die Behörde spezifisch für den Mac-Hersteller neue Interoperabilitäts-Bestimmungen im Zuge des seit März 2024 geltenden «Digital Markets Act», kurz «DMA», auf.
Konkret verlangt die EU-Kommission, dass Dritt-Hersteller Zugang zu neun iOS-Funktionen erhalten sollen, die bisher ausschliesslich Apple-Systemen, -Apps und -Geräten vorbehalten waren – dazu gehört Peer-to-Peer-Wi-Fi-Konnektivität und weitere NFC-Funktionen, Zugriff auf Mitteilungen und die von Apple-Geräten gewohnt einfache Geräte-Koppelung.
Ziel der neuen Bestimmungen sei es, dass Smartwatches, Bluetooth-Kopfhörer, vernetzte Fernsehgeräte und andere nicht von Apple stammende Geräte besser mit dem iPhone funktionieren: «Interoperabilität ermöglicht eine tiefere und nahtlose Integration von Drittanbieterprodukten in das Apple-Ökosystem», so die Kommission.
Apple muss dafür gemäss der EU-Kommission spezifische und gut dokumentierte Frameworks und Schnittstellen in den kommenden Generationen von iOS schaffen. Teils noch vor Ende dieses Jahres. Und kostenlos für alle Interessierten.
- Konkret müssen Smartwatches von Dritt-Herstellern bis Ende dieses Jahres Push-Mitteilungen von iOS anzeigen und mit ihnen interagieren können.
- Apple muss an iOS Änderungen vornehmen, dass Drittanbieter auf dem iPhone eine alternative Lösung zu Apples «AirDrop»-Funktionalität anbieten können.
- Weiter muss Apple das Betriebssystem auch so anpassen, dass von Dritten Alternativen zur Streaming-Technologie «AirPlay» angeboten werden können.
- Das von den AirPods- und Beats-Kopfhörern bekannte automatische Wechseln zwischen Ausgabe-Geräten muss Apple künftig auch für Dritt-Geräte freigeben.
Für die Möglichmachung einer AirDrop-Alternative und auch für das Auto-Switching für Kopfhörer hat Apple noch bis zum 1. Juni 2026 Zeit. Für die AirPlay-Alternativen bis Ende 2026.
EU sieht Wettbewerbsvorteil – Apple sorgt sich um Innovation, Datenschutz und Privatsphäre
Die Kommission des Staatenbundes sieht in den neuen Bestimmungen die Möglichkeit für Gerätehersteller, «innovative Produkte auf den Markt zu bringen, die das Nutzererlebnis für Verbrauchende in Europa verbessern». Die Massnahmen sollen sicherstellen, dass «diese Innovation unter vollständiger Wahrung der Privatsphäre und der Sicherheit der Nutzer sowie der Integrität der Apple-Betriebssysteme erfolgt», so die Behörde.
Apple hat sich in einer Stellungnahme gegenüber verschiedener Medien bereits zu Wort gemeldet und sieht das Ganze etwas anders: «Die heutigen Entscheidungen wickeln uns in Bürokratie ein, verlangsamen Apples Fähigkeit, Innovationen für Nutzende in Europa zu entwickeln und zwingen uns, unsere neuen Funktionen kostenlos an Unternehmen zu verschenken, die sich nicht an dieselben Regeln halten müssen». Das sei «schlecht für unsere Produkte» und für die Nutzenden in der EU. Das Unternehmen will weiterhin mit der Europäischen Kommission zusammenarbeiten, «um ihr zu helfen, unsere Bedenken im Namen unserer Nutzenden zu verstehen», so Apple.
In einem Briefing mit Journalisten griff Apple die Massnahmen der Kommission gemäss TechCrunch als «innovationsfeindlich» an und bezeichnete sie als «einmischendes Mikromanagement durch Beamte».
Im Hinblick auf die Privatsphäre der Kundinnen und Kunden zeigt sich Apple besonders besorgt über die Anforderung zum Zugriff auf das iOS-Benachrichtigungssystem. Diese Massnahmen würden es Dritten ermöglichen, alle Mitteilungen in unverschlüsselter Form auf ihre Server zu übertragen und damit alle Datenschutzbestimmungen zu umgehen, die Apple normalerweise durchsetzt. Zu den potenziell sensiblen Nutzungsdaten aus Mitteilungen gehören persönliche Nachrichten oder auch Einmalcodes, bis hin zu Details über Wi-Fi-Netzwerke, denen die Nutzenden beigetreten sind. Externe können diese Informationen für Tracking und Profiling missbrauchen.
Aufgrund der Auslegung des Gesetzes durch die EU sei Apple nach eigenen Angaben zudem nicht in der Lage, Massnahmen zu ergreifen, um die Nutzenden vor Unternehmen zu schützen, die mit dem DMA versuchen werden, ungehinderten Zugang zu diesen Daten zu erhalten für die eigenen kommerziellen Zwecke. Einer der führenden Kräfte in der Forderung dieser neuen Interoperabilitäts-Funktionen sei die «Facebook»- und «WhatsApp»-Mutter Meta gewesen, so Apple. Ein Werbegigant, dessen Geschäft gänzlich auf Tracking und Profiling basiert.
Apple hat nach eigenen Angaben über die vergangenen Jahre ausgiebig mit der Kommission zusammengearbeitet, um den DMA einzuhalten. Teils seien bis zu 500 Mitarbeitende von Apple für die dazu nötigen Aufgaben abgestellt gewesen.
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