EU klassifiziert Apple offiziell als Gatekeeper
Die Europäische Kommission hat Apple nebst fünf anderen Digitalriesen offiziell als «Gatekeeper (Torwächter)» benannt, der mit zentralen Plattformdiensten den Wettbewerb behindere. Entsprechend dem EU-Gesetz über digitale Märkte – auch bekannt als Digital Markets Act (DMA) – wird Apple damit verpflichtet, innert einem halben Jahr den entsprechenden Geboten und Verboten Folge zu leisten. Ansonsten droht ein Bussgeld in der Höhe von bis zu 10 Prozent des weltweiten Konzernumsatzes.
Sideloading als gesetzliches Erfordernis
Konkret nennt die EU drei Bereiche, in welchen sich Apple für Drittanbieter öffnen muss: beim Betriebssystem iOS generell, beim Safari-Browser und beim App-Store.
Dies bedeutet unter anderem, dass Apple das «Sideloading», also die Installation von Apps aus externen App-Stores, zulassen muss. Eine Entwicklung, die schon länger erwartet wurde, nun in Europa aber erstmals zum Gesetz wird.
Bezüglich Safari führt die Einordnung als Torwächter zur Konsequenz, dass auf iOS andere Browser-Engines zugelassen werden müssen. Bisher konnte jede Website innerhalb einer App nur mit WebKit, der Grundlage von Safari, dargestellt werden. Neu sollen Konkurrenten wie Firefox oder Chrome ihre eigenen Engines auf das iPhone bringen dürfen.
Da auch iOS als zentraler Plattformdienst gilt, ist weiter denkbar, dass der Zugriff auf dessen NFC-Funktionalität geöffnet werden muss. So ist Apple Pay zurzeit der einzige Bezahldienst, der diese Möglichkeit nutzen kann.
Noch keinen Entscheid getroffen hat die Europäische Kommission bezüglich iMessage und iPadOS. Für beide läuft noch eine Marktuntersuchung, in welcher geprüft wird, ob auch diese Produkte als Gatekeeper eingestuft werden sollten.
Apple sieht den Datenschutz gefährdet
Apple hat sich auf den Entscheid der EU gegenüber mehreren Medien besorgt geäussert. Demgemäss ist man in Cupertino der Meinung, das anzuwendende EU-Gesetz gefährde die Datensicherheit und den Datenschutz. Es sei das Ziel von Apple, entsprechende Auswirkungen abzumildern.
Von Manuel Reinhard
Veröffentlicht am
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