EU: Apple verstösst gegen DMA – Untersuchung eingeleitet
Die EU-Kommission ist der Ansicht, Apple halte sich nicht an die neuen Wettbewerbsregeln für Digitalkonzerne – das Unternehmen untergrabe alternative iOS-App-Stores. Die Behörde leitet deshalb ein Kartellverfahren gegen Apple ein und nimmt insbesondere auch die «Core Technology Fee» genauer unter die Lupe. Je nachdem, wie das Verfahren ausgeht, drohen dem iPhone-Macher Strafen in Milliardenhöhe.
Apples Massnahmen zur Lenkung im App Store verstossen gegen das seit März geltende neue EU-Gesetz über digitale Märkte («Digital Markets Act», kurz «DMA»), ist die EU-Kommission überzeugt. Apples Vorgaben für App-Anbietende seien nicht regelkonform, so die Behörde, die deshalb eine neue Untersuchung über Apples Unterstützung für alternative iOS-Marktplätze in Europa eingeleitet hat. Die Non-Compliance-Untersuchung hat vor allem auch die «Core Technology Fee» (CTF), die Apple von Entwickelnden verlangt, im Visier.
Im Verfahren soll geprüft werden, ob und in welcher Form der Mac-Hersteller der Verpflichtung durch die DMA nachkomme, den Nutzenden die Möglichkeit zu bieten, ohne Hürden auf alternative Marktplätze ausserhalb der hauseigenen Vertriebsplattform «App Store» zu leiten. Nach aktuellem Stand gehe die EU-Kommission davon aus, dass es Apple den App-Entwickelnden zu schwer macht, App-Store-Alternativen aufzuzeigen. Dies ist die «vorläufige Feststellung» der Behörde.
Die EU-Kommission zweifelt auch an der Verhältnismässigkeit der CTF von Apple und untersucht diese Gebühr genauer.
Die EU hat per Anfang März das neue Gesetz über digitale Märke eingeführt. Ziel des Regelwerkes soll es sein, mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten zu schaffen – insbesondere auch neue Player sollen bessere Chancen erhalten. Die Grundannahme der EU ist es, dass verschiedene grosse Plattform-Betreiber zu mächtig geworden sind und ihre Marktposition ausnutzen. Mit der Definition sogenannter «Gatekeeper» geht das neue EU-Gesetz gegen solche grossen Betreiber vor. Bei Apple sind der App Store, der Browser «Safari», das iPhone-Betriebssystem «iOS» und das iPad-Betriebssystem «iPadOS» als Gatekeeper definiert. Auch als Gatekeeper sind neben anderen US-amerikanischen Technologie-Konzernen Microsoft, die Google-Muttergesellschaft Alphabet, Meta oder Amazon definiert worden. Apple ist indes nun das erste Unternehmen, gegen welches von der EU-Kommission ein Kartellverfahren durch das DMA eingeleitet wird.
Kommt die EU-Kommission zum Schluss, Apple verstosse gegen das DMA-Gesetz, drohen dem Unternehmen Strafen von bis zu zehn Prozent des jährlichen Umsatzes – also bis zu 30 Milliarden US-Dollar – bei wiederholter Verletzung gar bis zu 20 Prozent. Auch möglich wäre eine Zerschlagung des Unternehmens.
Apple wird jetzt Zeit eingeräumt, auf die Vorwürfe der EU zu reagieren und Anpassungen am Geschäftsgebaren vorzunehmen. Die EU will bis spätestens im Frühjahr 2025 eine Entscheidung im Verfahren haben.
Der Mac-Hersteller hat sich gestern bereits mit einer ersten Stellungnahme zu den Vorwürfen aus Brüssel geäussert. Das Unternehmen zeigt sich darin «zuversichtlich, dass unser Plan dem Gesetz entspricht». Einerseits würden «mehr als 99 Prozent» der Entwickelnden mit den neuen Geschäftsbedingungen in der EU «gleich viel oder weniger Gebühren» an das Unternehmen zahlen. Ausserdem sieht Apple die CTF als Entschädigung für Developer-Tools und als Investitionen in Schnittstellen. Apple wolle auch weiterhin mit der EU-Kommission in Kontakt bleiben und mit ihr an Lösungen arbeiten.
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