Apple Watch: US-Verkaufsstopp im Online-Shop ist Realität
Der angekündigte Verkaufsstopp ist Tatsache geworden: Die «Apple Watch 9» und die «Apple Watch Ultra 2» sind seit der Nacht auf heute über die US-Website von Apple nicht mehr bestellbar.
Grund dafür ist ein Einfuhr- und Verkaufsverbot, welches durch die «United States International Trade Commission (Kommission für internationalen Handel der Vereinigten Staaten)» aufgrund von Patentverletzungen verhängt worden ist (PDF). Die Medizintechnik-Firma Masimo wirft Apple vor, von ihr entwickelte Technologien zur Messung des Blutsauerstoffs unrechtmässig abgekupfert und seit der sechsten Generation in der Apple Watch eingebaut zu haben.
Gemäss Bloomberg hat Apple als Folge des Verkaufsstopps auch Service-Dienstleistungen für ältere Modelle der Apple Watch mit dem entsprechenden Sensor eingeschränkt. So gebe es die interne Anweisung, bei Geräten, die nicht mehr der Garantie unterliegen, keine Hardware-Reparaturen vorzunehmen. Wenn etwa das Display einer «Apple Watch 8» kaputtgeht, würde Apple den Schaden zurzeit nicht beheben, sofern keine erweiterte Abdeckung durch Apple Care vorliegt.
Bald auch nicht mehr im Laden
Während der Online-Verkaufsstopp durch Apple noch freiwillig vorgezogen wurde, gilt ab dem 25. Dezember ein offizielles Verkaufsverbot. Dann dürfen innerhalb der Vereinigten Staaten alle Modelle der Apple Watch mit Blutsauerstoff-Sensor auch in den physischen Apple Stores nicht mehr verkauft werden – es sei denn, die US-Regierung greift noch ein und kippt das Urteil der Behörde. Damit rechnet Apple aber offenbar nicht, kommuniziert es doch bereits heute im Kleingedruckten auf der Vergleichsseite der verschiedenen Modelle der Apple Watch:
Drittanbieter, welche noch über Lagerbestände verfügen, können die betroffenen Modelle der Apple Watch weiterhin verkaufen. Auch kann der Vertrieb der «Apple Watch 9» und der «Apple Watch Ultra 2» ausserhalb der USA wie gewohnt weitergeführt werden.
Gemäss Berichten arbeite Apple an einer software-basierten Lösung, um die betroffenen Smartwatches in seinem Heimatland möglichst bald wieder in den Verkauf bringen zu können. Allerdings bezweifeln Experten, dass der Streit um die Patentverletzung von Hardwarekomponenten durch eine Software für die Behörden zufriedenstellend gelöst werden könnte.
Von Manuel Reinhard
Veröffentlicht am
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