Apple stellt Antrag auf Abweisung der Kartellklage des US-Justizministeriums

Apple macht den nächsten Schritt gegen die Kartellklage des US-Justizministeriums «Department of Justice», kurz «DOJ». Der Mac-Hersteller hat gestern beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Abweisung der Klage des DOJ eingereicht, berichtet MacRumors. Apple argumentiert, der Regierung könne «kein wettbewerbswidriges Verhalten», «keine wettbewerbswidrige Auswirkung zum Nachteil der Verbrauchenden» und «keine Monopolstellung von Apple auf dem US-Smartphone-Markt» nachweisen. Für die Kartellklage muss die Regierung aber ebendiese drei Behauptungen nachweisen können.

Im Detail schreibt Apple, dass sich die DOJ-Kartellklage auf den Zugang von Drittanbietern zu Apples Diensten und zu allen Funktionen der Produkte fokussiere, während es seit Langem einen Präzedenzfall des Obersten Gerichtshofs der USA gäbe, der besage, dass Unternehmen die Geschäfts-Bedingungen für die Vereinbarungen mit Dritten selbst festlegen können.

Das DOJ schlug in seiner Klage zudem vor, Apple solle seine auf die eigenen Plattformen limitierte und proprietäre Chat-App «iMessage» auch für das Konkurrenz-System «Android» anbieten. Apple argumentiert hierzu, das DOJ versuche das Unternehmen zu zwingen, Geld für die Entwicklung von Werkzeugen für grosse Konkurrenten auszugeben – das könnte einen «abschreckenden» Effekt auf die Innovation im Markt haben. Der Ansicht der Behörde nach sollten Unternehmen wie Apple kartellrechtlich dafür haftbar gemacht werden können, wenn sie nicht Ressourcen dazu aufwenden, die eigenen Produkte und Dienste auch für Geräte der Konkurrenz zu entwickeln.

Im Antrag auf Abweisung der Klage schreibt Apple ausserdem, dass in der Klageschrift nicht schlüssig ausgeführt werde, wie Apples «angebliche Einschränkung von ‹Super-Apps›, Cloud-Streaming-Apps, digitalen Wallets, Messaging-Apps und Smartwatches von Konkurrenten» den Kundinnen und Kunden geschadet oder sie zum Kauf eines Smartphones beeinflusst haben soll. Der Ansicht des DOJ zufolge seien bei Apple die Kundinnen und Kunden im Ökosystem «eingesperrt». Dass Apples Tun der Kundschaft schadet und den Wettbewerb behindert, muss die Behörde für die Klage glaubhaft beweisen können.

In der Klage wirft das DOJ Apple ein Monopol vor – und vergleicht den Mac-Hersteller mit Microsoft, gegen welches das DOJ um den Jahrtausendwechsel eine Kartellklage lancierte. Während die Redmonder damals mit Windows auf 95 Prozent Marktanteil kam, hat Apple in den USA aktuell eher etwa 65 Prozent des Marktes inne. Das DOJ argumentiert vornehmlich innerhalb eines Marktes für «Premium-Smartphones». Apple zufolge hat das Unternehmen kein Monopol, da es von Unternehmen wie Google und Samsung konkurrenziert werde. Die Behörde könne Apple deshalb die «typischen Merkmale einer Monopolmacht» nicht attestieren.

Apple sieht das DOJ ausserdem im Versuch, durch das Gericht eine «neue Theorie der kartellrechtlichen Haftung» aufzustellen, welche bisher von keinem anderen Gericht anerkannt wurde. Komme dies durch, würde dies «beispiellose Befugnisse zur Kontrolle der Design-Entscheidungen von Apple» bieten. Das US-Justizministerium habe mit ihrer Klage diejenigen Merkmale im Visier, die das iPhone von konkurrierenden Geräten unterscheiden, so Apple. Gewinne das DOJ, müssten Gerichte Apple zufolge im ganzen Land «Produktdesign und politische Entscheidungen überwachen», wozu sie «nicht in der Lage» seien.

Der nun von Apple eingereichte Antrag auf Klageabweisung war der logische nächste Schritt durch den Mac-Hersteller. Im aktuellen Stadium der Klage werden die Behauptungen des DOJ als wahr betrachtet und Apple muss beweisen, dass sie von rechtens wegen nicht zutreffen. Es besteht die Möglichkeit, dass die Klage abgewiesen wird, wahrscheinlicher jedoch ist, dass die Klage weitergehen wird – womöglich aber auch in eingeschränkterem Ausmass. Auch falls das Gericht Apples Abweisungsantrag nicht annehmen wird, hat Apple noch mehrere Möglichkeiten sich gegen die Klage zu wehren – der Rechtsstreit dürfte sich wohl noch über Jahre hinziehen.

MacRumors rechnet vor: Die Regierungsbehörde hat jetzt noch bis am 12. September Zeit, einen Einspruch auf Apples Antrag einzureichen. Apple hat dann wiederum bis am 10. Oktober Zeit für eine Antwort. Erst dann wird es womöglich zu einer ersten Anhörung kommen. Eine Entscheidung des Gerichtes über Apples Antrag auf Klageabweisung wird entsprechend für frühestens Ende des Jahres oder Anfang 2025 erwartet.

Sollte die Regierung gewissen, so schreibt das Gerüchteportal weiter, würde Apple eine Antwort auf die ursprüngliche Klage einreichen, was zu einer Offenlegungsfrist führt, in welcher «beide Parteien Dokumente, Expertenaussagen und Zeugenaussagen vorlegen, was über ein Jahr dauern kann». Danach folgt «ein Urteil im Schnellverfahren, in dem Apple seine Argumente untermauern kann, und das könnte bis 2027 dauern». «Sollte der Fall schliesslich vor Gericht gehen, könnte die Verhandlung irgendwann im Jahr 2028 oder sogar noch später stattfinden.»

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

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