Apple geht gegen US-Kartellklage und EU-Milliardenstrafe vor

Apple fechtet in einem Schreiben an den zuständigen Richter die grosse Kartellklage des US-Justizministeriums an. Der Mac-Hersteller bittet um eine Abweisung der Klage, wie 9to5Mac berichtet. Das Unternehmen besitze weder eine Monopol-Macht, noch werde der Wettbewerb behindert. Wie Apple weiter argumentiert, liege die Klage «weit jenseits der äussersten Grenzen des Kartellrechts» – weshalb es an der rechtlichen Grundlage fehle, um die Klage aufrechtzuerhalten. Das Gericht solle sich erst gar nicht darauf einlassen, eine «neue Theorie für wettbewerbsrechtliche Haftung zu formen». Die klagende US-Behörde habe es einerseits nicht geschafft, eine entsprechende Marktdefinition zu liefern, andererseits auch nicht aufzuzeigen, weshalb Apple eine Monopol-Macht besitzen soll. Apple sei «hartem Wettbewerb» seitens Android-Smartphones ausgesetzt, so der Konzern, und: Der vom DOJ aufgeführte «Performance-Smartphone-Markt» sei eine «realitätsferne Erfindung». Die Klage könne nicht schlüssig darlegen, wie das Markten von Apple den Wettbewerb verhindern soll und diesbezüglich, wie sich Apple überhaupt wettbewerbswidrig verhalte.

Auch bei der Milliarden-Strafe in der EU hat Apple Berufung eingelegt. Apple wurde im Frühjahr von der EU-Kommission eine Strafe in der Höhe von 1.8 Milliarden Euro aufgedonnert, weil der Mac-Hersteller angeblich den Musik-Streamingdienst «Spotify» wettbewerbsrechtlich behindert haben soll. Beim für Wettbewerbsfälle zuständigen Gericht der Europäischen Union hat Apple nun gemäss einem «Bloomberg»-Bericht Berufung eingelegt. Apple hatte die Vorwürfe bereits kurz nach dem Bekanntwerden der Straffe zurückgewiesen und kündigte an, gegen den Entscheid vorgehen zu wollen.

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

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