Neues Schweizer Datenschutzgesetz ab 1. September 2023

Wie der Bundesrat vergangene Woche an einer Sitzung beschlossen hat, wird das neue Schweizer Datenschutzrecht in einem Jahr in Kraft treten. Wie es in einer Mitteilung der Regierung heisst, soll damit der Wirtschaft «genügend Zeit» gelassen werden, «die notwendigen Vorkehrungen für die Umsetzung des neuen Datenschutzrechts zu treffen». Konkret in Kraft treten werden am 1. September 2023 das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG), die Ausführungsbestimmungen in der neuen Datenschutzverordnung (DSV) und die neue Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ).

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

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