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«Lex Netflix»: Schweiz stimmt für angepasstes Filmgesetz

Die Schweizer Stimmbevölkerung hat gestern mit 58.4 Prozent das revidierte Filmgesetz deutlich angenommen. Bundesrat wie Parlament wollten mit dem angepassten Filmgesetzes in- und ausländische Fernsehsender sowie Streamingdienste einander rechtlich gleichstellen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen, gestern hat die Bevölkerung darüber abgestimmt.

Durch die Annahme des Gesetzes müssen nun wie die inländischen TV-Sender künftig auch Streamingdienste wie Netflix, Disney+ oder Apple TV+ und TV-Sender aus dem Ausland mit «Schweizer Fenster» einen Teil ihres Umsatzes in das hiesige Filmschaffen investieren. Konkret müssen sie sich ab 2024 mit 4 Prozent des hierzulande erwirtschafteten Umsatzes an Schweizer Inhaltsproduktionen beteiligen.

Es wird geschätzt, dass durch die Erweiterung der Investitionspflicht jährlich 18 Millionen Franken zusätzlich in Schweizer Film- und Serien-Produktionen fliessen werden.

Neben der Investitionspflicht sieht das neue Gesetz unter anderem auch vor, dass das Angebot der Streamingdienste zu 30 Prozent aus in Europa produzierten Inhalten bestehen muss.

Mit dem neuen Gesetz zieht die Schweiz anderen europäischen Ländern nach. Seit vier Jahren kennen viele europäische Länder entweder eine Umsatzsteuer oder wie nun die Schweiz eine Investitionspflicht – teils kommt auch beides zum Einsatz. Initialzünder war eine Initiative des Europäischen Parlamentes, die 2018 erreichen wollte, dass globale Giganten wie Netflix genauso wie öffentliche und private Fernsehsender die nationalen Filmproduktionen unterstützen müssten.

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

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