EU gegen Apple und Irland: Erste Anhörungen vor dem EuG
Gestern Dienstag und heute Mittwoch finden in Luxemburg im Gericht der Europäischen Union (EuG) Anhörungen im Streitfall Apple und Irland gegen die EU statt. Das Unternehmen schickte eine sechsköpfige Delegation nach Luxemburg, angeführt von Apples Finanzchef Luca Maestri
Der Mac-Hersteller argumentiert wie bereits vor drei Jahren im offenen Brief von CEO Tim Cook, dass Apple alle Gesetze befolge und in allen Staaten, in denen es Handel treibt, alle Steuern korrekt bezahle – so auch in Irland.
Apple zufolge würden fast alle Forschungs- und Entwicklungs-Arbeiten des Unternehmens in den USA stattfinden, wo das Unternehmen auch den Grossteil seiner Steuern bezahle.
Das iPhone, das iPad, der App Store oder andere Apple-Produkte und -Dienste sowie andere wesentliche Rechte an geistigem Eigentum der Firma seien in den USA, nicht in Irland, entwickelt worden.
Die Niederlassungen in Irland seien nicht für das Entwerfen, Entwickeln oder Verwalten dieser Rechte zuständig. Das Urteil der EU-Kommission «widersetze sich der Realität und dem gesunden Menschenverstand». Die Niederlassungen in Irland seien deshalb sicherlich nicht für «fast den ganzen Apple-Gewinn ausserhalb Amerika» verantwortlich. Die Europäische Kommission nutze ihre Macht aus, so Apple weiter, um «Änderungen des nationalen Rechts nachzurüsten», was zu Rechtsunsicherheit für Unternehmen führe.
Der Fall ist von grosser Bedeutung für Irland, aber auch für die Europäische Kommission, die gegen staatliche Beihilfen vorgehen möchte. Apple ist nach eigenen Angaben der grösste Steuerzahler der Welt und Irlands. Das Unternehmen beschäftigt in Irland rund 6000 Angestellte – diese, so Apple weiter, zahlen ebenfalls einen grossen Teil der Einkommenssteuer des Staates.
Es geht konkret um eine Apple von der EU-Kommission aufgedonnerte Steuerrückzahlung in der Höhe von 13.1 Milliarden Euro plus 1.2 Milliarden Euro Zinsen, die Apple bis im vergangenen Herbst komplett auf ein Treuhandkonto einbezahlt hat. Die EU-Kommission hatte im Herbst 2016 eine «illegale Staatsbeihilfe» von Irland für Apple festgestellt. Sowohl Apple wie auch der Irische Staat sehen das jedoch anders und haben deshalb gegen die aus Brüssel auferlegte Steuernachzahlung Einspruch eingelegt. Wegen dieser Meinungsverschiedenheit hat Apple den gerichtlich geforderten Betrag vorerst auch nur auf ein Treuhandkonto einbezahlt. Beim EuG handelt sich um das zweithöchste Gericht des Staatenverbundes nach dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am
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