www.suisa.ch habe ich besichtigt…. Die italienische Version ist NICHT LESBAR wegen unzählbare Fehlern…
Das Design der Seite spricht von seblst. Und an diese Leute sollte ich 90 CHF bezahlen für einen iPod Touch? Wenn ich schon alle meine Songs bezahle???
Ich habe deswegen einen Brief geschrieben. Leider habe ich keine Zeit dies zu Übersetzen, aber vielleicht kann in diesem Forum jemandem es für mich tun…
Hier ist meinen Brief zu der SUISA, sehen wir ob ich eine Antwort kriege (bezweifle es SEHR):
Egregi Signori, Gentili Signore,
purtroppo nutro limitate speranze che la mia lettera venga effettivamente letta e ancora di meno che ad essa segua una risposta.
Sono un felice possessore di lettori musicali di vario genere e ho sempre fatto della legalità un motivo di orgoglio e rispetto per i produttori di contenuto. La mia musica, i miei film, programmi per computer eccetera, sono sempre stati acquistati legalmente, talvolta anche con notevole sacrificio.
Personalmente mi sento in dovere di biasimare la vostra iniziativa che tende a penalizzare coloro che legalmente acquistano la musica o altri contenuti invece che, come sarebbe auspicato anche dal sottoscritto, intraprendere delle iniziative nei confronti di coloro i quali ritengono la musica e i video contenuti non degni di essere legalmente acquistati.
Non potendo fare nulla per evitare il pagamento della tassa, imposta ai produttori ma inevitabilmente scaricata sugli utenti finali, volevo chiedervi perlomeno di investire parte dei proventi nel restyling del vostro sito e anche nell’assunzione di un traduttore italiano degno di questo nome. Pagare una tassa molto elevata per poi imbattersi in un sito come questo, scritto malissimo e realizzato con mezzi pietosi, accresce di molto il sentimento che la tassa in realtà sia solo un modo per incrementare gli utili.
Avrei molte altre osservazioni in merito alla tassa da voi introdotta, come ad esempio un documento che illustra come esattamente vengano spesi i soldi ricavati da questa tassa. Mi limito però a ribadire che a mio avviso rappresenta al meglio il fatto che la vostra associazione non ha saputo affrontare nel modo più giusto e corretto la pirateria.
La pirateria musicale non ha come unico scopo quello di ottenere musica o film illegalmente: risponde in realtà al bisogno delle nuove generazioni di usufruire dell’intrattenimento in modo diverso da quanto finora é stato fatto.
I benefici che le persone cercano sono in realtà:
- semplicità d’uso
- portabilità dei contenuti
- flessibilità nella ricerca degli stessi
- socialità (passaparola, consigli e informazioni)
A tutti questi bisogni le associazioni come la vostra non hanno mai saputo rispondere propondendo dei modelli vincenti. Un’azienda l’ha fatto con successo, Apple, ed altre ci stanno provando. Il successo di iTunes Music Store testimonia che se i benefici richiesti sono disponibili, la gente tornerà ad acquistare legalmente la musica. Vi sarà sempre una percentuale di persone che non é disposta a farlo, ma questo é inevitabile e colpire tutti per colpire pochi non mi sembra una politica positiva, anche in termini di pubbliche relazioni (unitamente a questo sito che parla da solo di approssimazione, mancanza di rispetto per le lingue nazionali, mancanza di innovazione, disinteresse per il pubblico (PAGANTE)).
Mi auguro che questo mio messaggio venga perlomeno letto.
Von dakis • Dienstag, 11. September 2007, 06:46 UhrWenn der Staat ein blödsinniges (und vermutlich verfassungswidriges) Gesetzt erlässt, das dazu führt, dass die Unschuldsvermutung mal eben gekippt und jedem Bürger unterstellt wird, Copyrights zu verletzen, musst Du Dich nicht wundern, dass der mündige Bürger daraus seine Konsequenzen zieht.
In der Schweiz steht nun einmal das Gesetzt über der Verfassung. Wenn das Volk beispielsweise die Todesstrafe einführen möchte obwohl es die Bundesverfassung verbietet, so kann die Todesstrafe dennoch eingeführt werden und die Verfassung müsste deshalb nicht einmal angepasst werden (ein richtiges Unikum).
Von dakis • Dienstag, 11. September 2007, 06:46 Uhr@hirnstroem - jetzt mach’ aber mal halblang. Moralisieren kann ich mich selber.
Solche Aussagen treffen mich als Antimoralisten zutiefst :-D. Irgendwelche moralischen Erklärungen die das eigene Handeln erklären sollen sind für mich sowieso quatsch. Obwohl die Moral vieler Leute diesem Thema immer wieder neue Brisanz verleiht. Wie auch immer. Das Problem an der Geschichte ist wohl kaum, dass man doppelt besteuert wird oder mehr für etwas bezahlen muss. Das Problem ist, dass man die Ware eben irgendwoher gratis bekommt, was vor vielen vielen Jahren dazu geführt hat, dass man diese Urheberrechtsvergütung eingeführt hat (um die Verfielfältigung von Tonbandaufnahmen beispielsweise zu vergüten). Und da man diese Abgabe auf potentiell mit urheberrechtlich geschütztem Material abfüllbaren Medien zu entrichten hat denkt nun jeder, dass es ja nicht verwerflich sei dieses und jenes herunterzuladen, was von der Gesetzeslage her auch noch gestützt wird. Dass die Produzenten da anderer Meinung sind ist wohl aber genau so nachvollziehbar. Auch die sind Eigennützig. So ist es doch mittlerweile in der Gesellschaft und in der Writschaft einerlei, jeder gibtsich nach aussen hin altruistisch, handelt im Endeffekt dennoch egoistisch.
Von azymuth • Dienstag, 11. September 2007, 08:51 Uhr Die Argumentation der SUISA ist: Private Kopien sind ein Mehrwert für den Konsumenten, also soll er dafür bezahlen, analog zu Leerkassetten, CD-Rohlingen etc.
Ja, nur blöd, dass es sich beim Download von Material aus dem iTunes Store nicht um Privatkopien handeln muss. Der neue iPod Touch ist z.B. durchaus in der Lage, auch als Primärgerät zu dienen - sprich: ich kaufe die Songs direkt online über den Touch und erstelle keine Kopie. Dennoch muss ich zahlen, weil mir unterstellt wird, dass ich eine Kopie anfertige.
Zudem bezahle ich für das Recht, meine Songs auf 5 Geräte kopieren zu dürfen, bereits einen Copyrightbeitrag, der im Kaufpreis beinhaltet ist.
Die Begründung der SUISA ist fadenscheinig - es wird mit allen Mitteln versucht, den Begriff der Unschuldsvermutung aus der Gleichung rauszuhalten - und offenbar hat das Bundesgericht dies vorerst so geschluckt. Bei einer Verfassungsklage sähe das vermutlich anders aus.
Die SUISA kann unmöglich auf DRM-geschützes und legal gekauftes Material abzielen - denn dort ist, wie gesagt, die Privatkopie bereits im Kaufpreis beinhaltet. Übrig bleibt nur noch Material, das nicht rechtmässig käuflich erworben wurde - womit wir wieder beim Kippen der Unschuldsvermutung wären.
>Ich glaube nicht, dass diese Rechtsauffassung vor einem Gericht Bestand hat
oh, das denke ich doch. Anyway - ich vermute schwer, dass sich die Gerichte hiermit in naher Zukunft noch befassen werden.
>Und da man diese Abgabe auf potentiell mit urheberrechtlich geschütztem Material abfüllbaren Medien zu entrichten hat denkt nun jeder,
>dass es ja nicht verwerflich sei dieses und jenes herunterzuladen, was von der Gesetzeslage her auch noch gestützt wird.
ok - du bezeichnest Dich einen Absatz weiter oben als Antimoralisten - und dennoch fährst Du gleich mit Deiner Moralpredigt fort.
Wenn das ganze von der Rechtslage her in Ordnung ist, dann IST es in Ordnung - alles andere ist Moralisieren. Der Begriff “verwerflich”, den Du verwendest, ist die Quintessenz jedwelchen Moralisierens.
>Produzenten da anderer Meinung sind ist wohl aber genau so nachvollziehbar.
Klar, eindeutig - dann wär’s an der Zeit, dass sie sich gegen den Gesetzesartikel stark machen. Ich selber habe das bereits getan, indem ich die Petition des Konsumentenschutzes unterstütze.
>Auch die sind Eigennützig. So ist es doch mittlerweile in der Gesellschaft und in der Writschaft einerlei, jeder gibtsich nach aussen hin >altruistisch, handelt im Endeffekt dennoch egoistisch.
Um dem Thema noch etwas positives abzugewinnen. In den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts war der preis für ein Megabyte Speicherkapazität etwa CHF 2000. Heute bezahlt man für das tausendfache an Speicherkapazität nur ein zweitausendstel des damaligen Preises. Ist weit her geholt, aber ist so. Aber weil es uns ja so gut geht, müssen wir irgendetwas bemängeln. Und die SUISA bietet sich da gut zu an.
Von hirnstroem • Dienstag, 11. September 2007, 09:42 UhrUm dem Thema noch etwas positives abzugewinnen. In den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts war der preis für ein Megabyte Speicherkapazität etwa CHF 2000. Heute bezahlt man für das tausendfache an Speicherkapazität nur ein zweitausendstel des damaligen Preises. Ist weit her geholt, aber ist so. Aber weil es uns ja so gut geht, müssen wir irgendetwas bemängeln. Und die SUISA bietet sich da gut zu an.
Sorry, ich sehe keinerlei Zusammenhang. Vor 20 Jahren hat auch ein Computermonitor noch 3x soviel gekostet wie heute. Und was soll das mit der neuen Geldkuh der SUISA zu tun haben?
Ja, es geht uns im Prinzip gut - aber das muss nicht immer so bleiben. Und skandalöse Abzockeraktionen wie die neue präventive Strafgebühr tragen sicher nicht zum Erhalt des Lebensstandards bei.
Von dakis • Dienstag, 11. September 2007, 09:38 UhrWenn das ganze von der Rechtslage her in Ordnung ist, dann IST es in Ordnung - alles andere ist Moralisieren. Der Begriff “verwerflich”, den Du verwendest, ist die Quintessenz jedwelchen Moralisierens.
Dennoch. Ich sage nicht du sollst es nicht tun, es ist nicht gut. Der Annahme, dass Leute, welche Urheberrechtlich geschütztes Material herunterladen ihre Tat nicht als verwerflich betracthen, tut dies keinen Abbruch.
Zu diesem Thema vielleicht noch ein Buchtipp:
Nietzsches in Sils Maria verfasstes Werk “Zur Genealogie der Moral”. Über einhundert Jahre alt, folglich von den Fesseln des Urheberrechts befreit, bringt einiges so ziemlich auf den Punkt.
Von dakis • Dienstag, 11. September 2007, 09:32 Uhr
Ja, nur blöd, dass es sich beim Download von Material aus dem iTunes Store nicht um Privatkopien handeln muss. Der neue iPod Touch ist z.B. durchaus in der Lage, auch als Primärgerät zu dienen - sprich: ich kaufe die Songs direkt online über den Touch und erstelle keine Kopie. Dennoch muss ich zahlen, weil mir unterstellt wird, dass ich eine Kopie anfertige.
Das stimmt - hier hat die SUISA Argumentation tatsächlich ein Problem!
Von dakis • Dienstag, 11. September 2007, 09:32 Uhr
Zudem bezahle ich für das Recht, meine Songs auf 5 Geräte kopieren zu dürfen, bereits einen Copyrightbeitrag, der im Kaufpreis beinhaltet ist.
Bist du sicher? Das ist ja eine in allen iTunes-Store-Ländern gültige, technische Regelung. Sollte die tatsächlich die Ansprüche der SUISA abdecken?
Von dakis • Dienstag, 11. September 2007, 09:32 Uhr
Die SUISA kann unmöglich auf DRM-geschützes und legal gekauftes Material abzielen - denn dort ist, wie gesagt, die Privatkopie bereits im Kaufpreis beinhaltet.
Wenn das wirklich stimmt (???), wäre der Entscheid des Bundesgerichts schon ziemlich sonderbar.
Von hirnstroem • Dienstag, 11. September 2007, 05:26 Uhr
Von schweizer85 • Montag, 10. September 2007, 19:47 UhrZumindest ist es nicht Illegal, wie dies von der Musikindustrie oft so hingestellt wird.
Laut Gesetz ist es dies nicht, das ist richtig. Aber du kennst doch bestimmt auch dieses Volk, welches dank eines Paragraphen in den Gesetzestexten dazu ermächtigt ist alles und jeden auf aberwitzig viele Millionen zu verklagen. Als “schweizerXY” hast du dazu sicherlich auch schon gewisse abschätzige Bemerkungen gemacht diesbezüglich (Annahme, möchte dir ja nichts unterstellen).
Da ich trotz meines Nick, halber Amerikaner bin, würde ich nie abschätzige Bemerkungen über etwas machen;-) Überigens gibts auch in der Schweiz diese tollen Gesetze. Aber dass sind Gestze- ich applaudiere jedem der genug Inteligent ist Millionen zu erklagen, weil er die Gesetze kennt…
(Bearbeitet am 11. September 2007 um 19:39 Uhr von schweizer85)
>Bist du sicher? Das ist ja eine in allen iTunes-Store-Ländern gültige, technische Regelung. Sollte die tatsächlich die Ansprüche der SUISA
>abdecken?
Soweit ich weiss, darf in der Schweiz keine Musik verkauft werden, ohne dass die SUISA nicht ihren Anteil erhält. Die 5 (gleichzeitig nutzbaren) Kopien sind Teil des Vertrages, den Apple mit allen Labels hat, deren Werke im iTunes Store angeboten werden. Ob die SUISA da explizit 5x kassiert, weiss ich nicht - das müsste man abklären. Sicher ist aber, dass die Rechteinhaber (welche die SUISA im Endeffekt vertritt) für die Kopien kompensiert werden - und nicht zu knapp.
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(Bearbeitet am 11. September 2007 um 19:39 Uhr von schweizer85)
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