Werden iPods in der Schweiz bald teurer?

iPod Das Schweizer Bundesgericht hat eine Beschwerde von Konsumentenschutzorganisationen gegen die Einführung einer Urheberrechtsabgabe auf MP3-Player abgewiesen. Es ist damit zu rechnen, dass MP3-Player und Harddisc-Rekorder dadurch teurer werden.

Die Gebühr hängt in erster Linie von der Speicherkapazität der Geräte ab. Bei iPods mit Festplatte liegt die Gebühr bei rund 47 Rappen pro Gigabyte, dies entspricht knapp 38 Franken für einen iPod mit 80 Gigabyte Festplattenkapazität. Bei Chipkarten beträgt der Tarif maximal zwei Rappen pro Megabyte (dies entspricht 20 Franken pro Gigabyte). Auch Videorekorder mit integrierter Festplatte fallen unter diese neue Gebühr und dürften bis zu 90 Franken teurer werden.

Während die Verwertungsgesellschaften auf noch höhere Tarife pochten, legten vier Konsumentenorganisation Beschwerde gegen die neue Gebühr ein. Mit diesem Anliegen sind die Konsumentenorganisationen nun aber abgeblitzt, weil nicht belegt sei, ob die Konsumentenorganisationen wirklich im Interesse der Konsumenten handelten, so das Bundesgericht.

Die Gebühr wird ab dem 1. September 2007 erhoben, die Tarife werden frühestens nach 22 Monaten angepasst. Für die Bezahlung der Gebühr müssen die Hersteller aufkommen, welche Auswirkungen dies auf die Endpreise haben wird, bleibt abzuwarten.

Von dae
Veröffentlicht am

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12 Kommentare

Kommentar von Dürst Lukas

Schliesse mich agent uu3 an.

Der ehrliche Musikliebhaber wird einmal mehr (!) bestraft. Ich wäre ja doppelt blöd, wenn ich für meinen iPod erst bis zu 38 Franken mehr an Urheberrechtsverletzungsgebühren bezahle und dann KEINE illegal geladenen Musiktitel drauf tun würde.

Ich verstehe die Strategie der Musikindustrie und der Urheberrechtsschützer nicht. Anstatt ihre ganze Energie auf die Bekämpfung von russischen Billig-MP3-Seiten und chinesischen Raubkopierern zu konzentrieren (also dort, wo sie wirkliche Verluste einfahren), fahren sie immer wieder dem ehrlichen kleinen Musikgeniesser vor den Karren. Hoffentlich rächt sich das!

Kommentar von Martin

wieso reden alle immer von illegalen Raubkopien. Per Gesetz ist das Downloaden für private Zwecke von P2P Netzen legal. Nur das Anbieten ist verboten. Wenn man sich die Geschichte hinter dem Tarif 4d mal anschaut, dann sieht man, dass wir früher für Leer- MC und Video-Kassetten viel Geld an die Suisa bezahlt haben. Diese Quelle ist nun versiegt und man sucht neue Quellen. Abgaben auf CD-DVDs brachten ein Teil der “Verluste” wieder rein. Mittlerweile sind aber Festplatten gleich teuer wie DVD-RW (ca 30Rp pro GB) und sind als Backupmedium vom Handling her sowieso attraktiver. Der Suisa fehlt also eine grosse Einnahmequelle und genau das haben sie bekommen. Was wird in Zukunft passieren, wenn der aktuelle 22 Monate gültige Tarif angepasst werden muss? 32GB FlashROM Player wird es in den nächsten 1-2 Jahren zu tragbaren Preisen geben. Sind dann 160.- Suisa noch angebracht? 1TB Festplattenrekorder für HD-Material kosten dann 350.- Suisa. Unter der Abgabe leiden also nicht nur wir Konsumenten sondern auch die Detailhändler, deren Umsätze teilweise ins Ausland abfliessen (Eigenimport ohne Suisa möglich). Bleibt zu hoffen, dass in Zukunft der Tarif mehr auf den technologischen Fortschritt angepasst wird, ansonsten wird er nämlich zur Bremse für die CH-Wirtschaft.

Kommentar von Martin

zum Thema Chipkarten:

Im Leit-Artikel erscheint der Eindruck, dass für alle Chipkarten zukünftig Abgaben fällig werden. Das ist nicht richtig. Die Abgabe bezieht sich auf den Tarif GT 4d und dieser beinhaltet die Vergütung auf digitale Speichermedien in audio/-visuellen Aufnahmegeräten. Leider wird in der aktuellen Berichterstattung und auch auf der Suisa Website der Begriff “Chipkarten” aus dem Zusammenhang gerissen, so dass hier noch grosse Unklarheit herrscht.

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