visionOS: Apple veröffentlicht formale Anforderungen zur Eingabe in den App Store
Die Apple Vision Pro wird über einen eigenen App Store verfügen. Am Montag hat Apple die formalen Vorgaben veröffentlicht, die Apps zur Einreichung erfüllen müssen. Diese zeigen: Apple hat klare Vorstellungen davon, wie sich Anwendungen auf dem räumlichen Computer präsentieren sollen.
Nebst Vorgaben zur Herstellung von Screenshots (nur vor aufgeräumter Umgebung) und technischen Infos zur Gestaltung des Icons oder zur Namenswahl der App, stechen besonders die Anforderungen an die in App-Beschreibungen verwendeten Formulierungen ins Auge. Bekannte Begriffe wie «Virtual Reality (VR)», «Augmented Reality (AR)», «Extended Reality (XR)» oder «Mixed Reality (MR)» sind untersagt. Stattdessen sollen Entwickler konsequent von «Spatial Computing» sprechen. Der Begriff wurde von Apple bei der Präsentation der Vision Pro im vergangenen Sommer erstmals verwendet.
Auch die alleinstehende Bezeichnung als «Headset» wird von Apple nicht gewünscht. Der Konzern besteht im App Store auf Apple Vision Pro als Bezeichnung des eingesetzten Geräts.
Die Vision Pro wird in den USA ab dem 19. Januar vorbestellbar und ab dem 2. Februar in den Apple Stores und dem Online-Shop erhältlich sein.
Von Manuel Reinhard
Veröffentlicht am
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