USA machen Druck für Urheberrechtsverschärfung

Die International Intellectual Property Alliance (IIPA), eine US-Organisation zur Durchsetzung der Interessen der Unterhaltungsindustrie, fordert in ihrem neusten Bericht, dass die USA die Schweiz im Bezug auf das Urheberrecht auf eine Beobachtungsliste setzen. Konkret geht es darum, dass der US-Unterhaltungsindustrie die schweizerische Urheberrechtsgesetzgebung zu lasch ist.

Neben der Forderung, die Schweiz auf eine Beobachtungsliste zu setzen, sollen auch die bilateralen Verhandlungen zwischen den beiden Ländern ausgebaut werden. Bereits heute gibt es einen Runden Tisch zwischen der Schweiz und den USA zum Thema Urheberrecht. Im Rahmen dieser Verhandlungen wurden bereits Netzsperren und erweiterte Auskunftspflichten für Provider diskutiert.

Internet in der Schweiz soll repressiver werden

Neben den bilateralen Verhandlungen fordert die IIPA die Umsetzung von Massnahmen, die im Rahmen von AGUR12 erarbeitet worden sind. Die Kommission AGUR12 wurde ins Leben gerufen, um über Anpassungen des Schweizer Urheberrechts im Rahmen der technologischen Entwicklung zu diskutieren.
Die Kommission hat unter andrem vorgeschlagen, in schwerwiegenden Fällen die Provider in die Pflicht zu nehmen, Webseiten zu sperren, die urheberrechtlich geschütztes Material illegal vertreiben. Weitere restriktive Forderungen wurden direkt von der US-Lobby-Organisation eingebracht.

Um die Ziele von AGUR12 zu erreichen, wäre eine umfassende Überwachung des Internets notwendig. Die Empfehlungen der Kommission würden es der US-Unterhaltungsindustrie und anderen Rechteinhabern zudem ermöglichen, Selbstjustiz zu üben. Für den Rechtsanwalt Martin Steiger gefährden diese Forderungen den schweizerischen Rechtsstaat und setzen auf Repression statt auf Innovation im Urheberrecht.

Privatkopien sollen als Urheberrechtsverletzungen gelten

Bislang sind nach dem Schweizer Urheberrechtsgesetz Privatkopien von Medien, die nicht aus einer legalen Quelle stammen, legal. Damit gelten beispielsweise Filme, die über eine Tauschbörse heruntergeladen worden sind, als rechtmässig erworben. Untersagt ist allerdings der gleichzeitige Upload der heruntergeladenen Dateien.

Neben diesen weitgehenden Forderungen will die US-Lobby-Organisation auch erreichen, dass die Umgehung technischer Schutzmassnahmen, beispielsweise den Kopierschutz auf einer CD, nur noch eingeschränkt möglich sein soll. Rechtsanwalt Steiger befürchtet aufgrund dieser Forderung, dass insbesondere sehbehinderte Nutzer durch den Abbau der Barrierefreiheit in ihrer Internetfreiheit eingeschränkt werden könnten.

Schweiz soll sich den Forderungen nicht beugen

Für Steiger befinden sich die schweizerischen Internet-Anbieter mit ihren Geschäftsmodellen nicht in einem rechtsfreien Raum, wie die US-Lobby-Vertreter behaupten. Während Filesharing-Portale verschwunden sind, sind Abmahnungen von Urheberrechte-Inhabern sehr erfolgreich.

Einig sind sich alle Parteien, dass auch in der Schweiz die Rechteinhaber die Möglichkeit erhalten sollten, mit ihren Inhalten im Internet Geld verdienen zu können. Das schweizerische Urheberrecht sollte allerdings nicht aufgrund von US-Forderungen seinem liberalen Kern beraubt werden. Für Steiger ist das liberale Urheberrecht der Schweiz ein wichtiger Standortvorteil, der nicht aufgegeben werden sollte.

Von Patrick Bieri
Veröffentlicht am

Gönner-Abo

Ab CHF 5.– im Monat

👉🏼 Wir benötigen deine Unterstützung! Unterstütze macprime mit einem freiwilligen Gönner-Abo und mache die Zukunft unseres unabhängigen Apple-Mediums aus der Schweiz mit möglich.

macprime unterstützen

4 Kommentare

Profilfoto von Grumbl-fyx

Kommentar von Grumbl-fyx

Wenn man den Umsatz in der Schweiz betrachtet, ist das ganze doch lächerlich.

Gerade das ist doch der Grund für den tiefen Umsatz in der Schweiz… weil Opa und Omi, Schwager und Neffe, Nichte und Cousin, Enkel und Urenkelin, alle saugen oder streamen sie 24/7 illegal Inhalte herunter. /sarcasm…

Filmindustrie, wenn Ihr hier wieder Kohle machen wollt, strengt Euch etwas an und erlaubt endlich günstige Dienste wie Netflix hier im Land. Und überlegt Euch, was wohl passieren würde, wenn die Preise für BluRays endlich in akzeptable Bereiche käme…

Und ich verstehe sowieso Euer Gejammere nicht ganz - leitet die Suisa Euch den Obulus nicht weiter, den wir Konsumenten (ob unbescholten oder nicht) auf jedes iPhone, auf jeden iPod und jede Harddisk ungefragt zusätzlich zahlen beim Kauf, weil ja illegale Inhalte darauf kopiert werden?

Profilfoto von flu

Kommentar von flu

Sehe das ähnlich wie Glider. Gäbe es vernünftige und zahlbare Streaming-Dienste in der Schweiz, so würden diese sicher auch genutzt. Jedoch sind diese in der Schweiz viel zu teuer. Der Download ist in der Schweiz legal, zudem bezahlen wir für jeden Tonträger eine Urheberrechtsentschädigung an die SUISA.

Ausserdem ist der Markt in der Schweiz im Vergleich zum US-Markt doch geradezu lächerlich klein! Die Schweiz soll sich also dem Druck nicht beugen.

Anmelden um neue Kommentare zu verfassen

Allegra Leser! Nur angemeldete Nutzer können bei diesem Inhalt Kommentare hinterlassen. Jetzt kostenlos registrieren oder mit bestehendem Benutzerprofil anmelden.