USA machen Druck für Urheberrechtsverschärfung
Die International Intellectual Property Alliance (IIPA), eine US-Organisation zur Durchsetzung der Interessen der Unterhaltungsindustrie, fordert in ihrem neusten Bericht, dass die USA die Schweiz im Bezug auf das Urheberrecht auf eine Beobachtungsliste setzen. Konkret geht es darum, dass der US-Unterhaltungsindustrie die schweizerische Urheberrechtsgesetzgebung zu lasch ist.
Neben der Forderung, die Schweiz auf eine Beobachtungsliste zu setzen, sollen auch die bilateralen Verhandlungen zwischen den beiden Ländern ausgebaut werden. Bereits heute gibt es einen Runden Tisch zwischen der Schweiz und den USA zum Thema Urheberrecht. Im Rahmen dieser Verhandlungen wurden bereits Netzsperren und erweiterte Auskunftspflichten für Provider diskutiert.
Internet in der Schweiz soll repressiver werden
Neben den bilateralen Verhandlungen fordert die IIPA die Umsetzung von Massnahmen, die im Rahmen von AGUR12 erarbeitet worden sind. Die Kommission AGUR12 wurde ins Leben gerufen, um über Anpassungen des Schweizer Urheberrechts im Rahmen der technologischen Entwicklung zu diskutieren.
Die Kommission hat unter andrem vorgeschlagen, in schwerwiegenden Fällen die Provider in die Pflicht zu nehmen, Webseiten zu sperren, die urheberrechtlich geschütztes Material illegal vertreiben. Weitere restriktive Forderungen wurden direkt von der US-Lobby-Organisation eingebracht.
Um die Ziele von AGUR12 zu erreichen, wäre eine umfassende Überwachung des Internets notwendig. Die Empfehlungen der Kommission würden es der US-Unterhaltungsindustrie und anderen Rechteinhabern zudem ermöglichen, Selbstjustiz zu üben. Für den Rechtsanwalt Martin Steiger gefährden diese Forderungen den schweizerischen Rechtsstaat und setzen auf Repression statt auf Innovation im Urheberrecht.
Privatkopien sollen als Urheberrechtsverletzungen gelten
Bislang sind nach dem Schweizer Urheberrechtsgesetz Privatkopien von Medien, die nicht aus einer legalen Quelle stammen, legal. Damit gelten beispielsweise Filme, die über eine Tauschbörse heruntergeladen worden sind, als rechtmässig erworben. Untersagt ist allerdings der gleichzeitige Upload der heruntergeladenen Dateien.
Neben diesen weitgehenden Forderungen will die US-Lobby-Organisation auch erreichen, dass die Umgehung technischer Schutzmassnahmen, beispielsweise den Kopierschutz auf einer CD, nur noch eingeschränkt möglich sein soll. Rechtsanwalt Steiger befürchtet aufgrund dieser Forderung, dass insbesondere sehbehinderte Nutzer durch den Abbau der Barrierefreiheit in ihrer Internetfreiheit eingeschränkt werden könnten.
Schweiz soll sich den Forderungen nicht beugen
Für Steiger befinden sich die schweizerischen Internet-Anbieter mit ihren Geschäftsmodellen nicht in einem rechtsfreien Raum, wie die US-Lobby-Vertreter behaupten. Während Filesharing-Portale verschwunden sind, sind Abmahnungen von Urheberrechte-Inhabern sehr erfolgreich.
Einig sind sich alle Parteien, dass auch in der Schweiz die Rechteinhaber die Möglichkeit erhalten sollten, mit ihren Inhalten im Internet Geld verdienen zu können. Das schweizerische Urheberrecht sollte allerdings nicht aufgrund von US-Forderungen seinem liberalen Kern beraubt werden. Für Steiger ist das liberale Urheberrecht der Schweiz ein wichtiger Standortvorteil, der nicht aufgegeben werden sollte.
Von Patrick Bieri
Veröffentlicht am
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