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Überwachung: Vorratsdatenspeicherung am Beispiel von Nationalrat Balthasar Glättli

Mobilfunkanbieter müssen seit Jahren alle Daten ihrer Kunden speichern. Es wird protokolliert wo man sich aufhält, mit wem man telefoniert und wem man Nachrichten schreibt. Während sechs Monaten müssen diese Daten von jedem Kunden — ob verdächtig oder nicht — aufbewahrt werden. Nationalrat Balthasar Glättli konnte sich Zugriff auf die von seinem Mobilfunkanbieter gespeicherten Daten verschaffen — und hat sie veröffentlicht.

Der Grüne Nationalrat Balthasar Glättli regt die Debatte um die Revision des Bundesgesetzes betreffend der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) an. Der Politiker hat alle Daten, die vom 16. Januar bis zum 13. Juli 2013 von seinem Mobilfunkanbieter gesammelt wurden, veröffentlicht. Glättli will damit auf die geplante Verlängerung der Vorratsdatenspeicherung von sechs auf zwölf Monate aufmerksam machen.

Glättli hat die Daten der Zeitung «Schweiz am Sonntag», Arte, dem Portal «watson» und dem Netzwerk Digitale Gesellschaft zur Auswertung zur Verfügung gestellt. Die über 7000-Zeilen beinhaltende Excel-Tabelle wurde von OpenDataCity grafisch aufbereitet und kann nun interaktiv durchforstet werden.

Die Visualisierung von Balthasar Glättlis Daten

Auf der Visualisierung ist erkennbar, wann sich Glättli wo aufgehalten hat und von welchen Orten er Nachrichten verschickt oder wie lange er mit wem telefoniert hat. Die Mobilfunkdaten wurden ausserdem mit öffentlich zugänglichen Daten wie Twitter- und Facebook-Einträge ergänzt.

Wie aus den Daten hervorgeht, führte der Grüne Politiker während den sechs Monaten 1417 Telefonate und baute 2610 mal eine Datenverbindung mit seinem Mobiltelefon auf. SMS versendete er deren 3085. Für die Webseite wurden die Daten weitestgehend anonymisiert.

Was genau während einem Telefonat besprochen wurde oder was über eine Nachricht ausgetauscht wurde, ist aus diesen Randdaten nicht ersichtlich. Solche Daten liefern in einem Ernstfall einem Gericht entsprechend keine Beweise. Aber sie «setzen Betroffene unter Rechtfertigungsdruck», wie die Schweiz am Sonntag schreibt.

Datenspeicherung per Gesetz

Seit 2002 gibt es ein Gesetz, welches die Telekomanbieter verpflichtet, für eine gewisse Dauer alle Daten ihrer Kunden zu speichern. Mobilfunkanbieter wie Swisscom, Sunrise und Orange müssen demnach über alle ihre Kunden Buch führen, wer wann, mit wem, wie lange und von wo aus telefoniert oder Nachrichten ausgetauscht hat. Diese Daten müssen während sechs Monaten — Stichwort «Vorratsdatenspeicherung» — gespeichert werden. Die Revision des BÜPF peilt nun eine Ausweitung der Speicherung von sechs auf zwölf Monate an.

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am