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SUISA will nun auch Gebühren auf Memory-Sticks

Vor zwei Jahren wurden die «Urheberrechtsgebühren auf digitale Speichermedien» in der Schweiz trotz grosser Diskussion eingeführt. Diese Gebühren beliefen sich bei den damaligen iPods auf zwischen CHF 16.– und CHF 80.–. Nach den heftigen Kritiken gegenüber den Gebühren, senkte im April des letzten Jahres die SUISA die Gebühren teilweise. Diesen Juni nun zeigte eine Klage von verschiedenen Konsumentenorganisationen Wirkung gezeigt und die Gebühren wurden weiter (um 70 bis 95 Prozent) reduziert. Kurz darauf machte die SUISA wieder Schlagzeilen weil man bei der «Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke» (aka SUISA) nun die Gebühren auch auf Mobiltelefone ausweiten will.
Nun ist bekannt geworden, dass auch auf Memory-Sticks Gebühren erhoben werden sollen. In Deutschland und Österreich sind die Gebühren auf Speichersticks bereits eingeführt worden. Pro Gigabyte-Speicherplatz sollen künftig - wie bei den Mobiltelefonen - 80 Rappen Gebühren erhoben werden, dies, weil auch auf einem Memory-Stick Musik und andere, urheberrechtlich geschützte Medien abgespeichert werden können.
Wann die Gebühren also definitiv auch auf Mobiltelefone und Memory-Sticks erhoben werden, steht noch in den Sternen. Verschiedene Konsumentenschutzorganisationen lehnen auch die neuen Gebühren grundsätzlich ab, so zum Beispiel die SWICO:

Wir sind gegen das Giesskannenprinzip, demzufolge Geräte welche über Speichermedien verfügen abgabenpflichtig sein sollen. Denn hat es Sinn, dass eine Waschmaschine mit MP3-Player, wie sie LG sich patentieren liess, betroffen ist?

Jürg W. Stutz, ehem. Präsident der SWICO

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

22 Kommentare

Kommentar von

Wenn ich mir eine Festplatte, einen Memorystick, einen iPod usf. kaufte, wo die SUISA ihre illegalen Zwangsgebühren drauf erhebt, gäbe es für mich nur eines: Mir völlig legal und umsonst für den entsprechenden SUISA-Zwangsbetrag Musik von den entsprechenden Stellen besorgen.

Auf den Alltag übertragen, sieht das SUISA-Modell ja so aus: Die SUISA betreibt an der Autobahn eine schlechte Grillbude. Jeder, der daran vorbeifährt, muss einen Zwangsbeitrag abgeben, sonst darf er nicht weiterfahren. Die Begründung für dieses Vorgehen: Wer an der Grillbude vorbeifährt, KÖNNTE ja versucht sein, eine schlechte Wurst zu kaufen. Ob er sie kauft oder nicht, ist dabei völlig egal.

Bei den Zwangsfernsehgebühren für unser grottenschlechtes öffentliches SF-Fernsehen und das noch schlechtere DRS-Radio verhält es sich ja ähnlich: Auch wenn man kein SF schaut und kein DRS hört, muss man Geld abdrücken. Dereinst werden wohl auch all diejenigen zur Kasse gebeten, die gar keinen Fernseher, aber einen Computer mit schnellem Internetanschluss besitzen: Sie KÖNNTEN sich ja Sendungen ansehen, die SF ungefragt auf seiner dämlichen Website veröffentlicht. Wieso SF diese Sendungen nicht verschlüsselt, ist mir ein Rätsel. Man kassiert lieber bei allen ein als nur bei denen, die das Angebot auch tatsächlich nutzen. Ich könnte kotzen.

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