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SUISA-Gebühren nun auch auf Mobiltelefone

Die Eidgenössische Schiedskommission beschloss gestern, dass auf Antrag der SUISA nun auch für Mobiltelefone Urheberrechtsgebühren anfallen. Entsprechendes forderte die SUISA bereits letzten Sommer (macprime.ch berichtete).
Zumindest beläuft sich der Tarif pro Gigabyte-Speicherplatz nicht wie von der SUISA geplant auf 80 Rappen, sondern ‘nur’ auf 30 Rappen. Der 80-Rappen-Tarif wird derzeit bei Musik-Playern (z.B. dem iPod) verrechnet. Bei einem 16 GB iPhone fallen damit 4.80 Schweizer Franken, beim 32 GB Modell entsprechend CHF 9.60 Urheberrechtsgebühren an.
Aktuell kann der Entscheid beim Bundesverwaltungsgericht noch angefochten werden. Die neuen Abgaben gelten ab frühestens dem 1. Juli 2010 und läuft bis Ende 2011.

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

15 Kommentare

Kommentar von

Was regt Ihr Euch überhaupt auf? Damit legitimiert die SUISA den illegalen Download von urheberrechtlich geschützten Inhalten. Für mich ist die Sache so was von klar: Kaufe ich ein Gerät, auf das ich SUISA-Zwangsgebühren zu entrichten habe, darf ich mir für den gleichen Betrag urheberrechtlich geschützte Inhalte aus dem Netz laden. Andernfalls sehe ich nicht ein, warum ich als Nur-Telefonierer die Zwangsabgabe berappen muss. Auf eine Würstchenbude übertragen, sieht das SUISA-Geschäftsmodell wie folgt aus: Stelle eine Würstchenbude an der Autobahn auf. Jeder, der daran vorbeifährt, zahlt 5 Fr. – egal, ob er jetzt eine Wurst gekauft hat oder nicht.

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