Urheberrechtsgebühren für die neuen iPods

Auf vielfachen Wunsch folgend eine Auflistung der Beträge der am 1. September in Kraft getretenen neuen Urheberrechtsgebühr auf digitale Speichermedien für die neuen iPods:

iPod shuffle 1 GB Tax: CHF 16.- (Apple-Preis: CHF 129.-)

iPod nano 4 GB Tax: CHF 20.- (Apple-Preis: CHF 229.-)
iPod nano 8 GB Tax: CHF 40.- (Apple-Preis: CHF 319.-)

iPod classic 80 GB Tax: CHF 40.- (Apple-Preis: CHF 399.-)
iPod classic 160 GB Tax: CHF 80.- (Apple-Preis: CHF 579.-)

iPod touch 8 GB Tax: CHF 40.- (Apple-Preis: CHF 469.-)
iPod touch 16 GB Tax: CHF 80.- (Apple-Preis: CHF 649.-)

Die Preise im Apple Online Store verstehen sich bereits inklusive - nicht wie zuerst kommuniziert ohne - der neuen Gebühr.
Zu beachten gilt, dass sich die Taxen je nach Speicherart und Grösse unterscheiden: So weisen Flash-Speicher im Vergleich zu magnetooptischen Speichermedien (Festplatten) einen Faktor von 10 auf.

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

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48 Kommentare

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Kommentar von knruff

Seit der Einführung der Währungsunion (Euro) ist im angrenzenden Ausland alles von Apple (und anderen Herstellern) zwischen 5-10% teuerer. Zusätzlich gibt es in Frankreich auf MP3 Spieler noch eine spezielle Steuer/Abgabe, welche diese Player seit ein paar Jahren saumäßig teuer macht (ähnlich hoch wie jetzt bei uns die SUISA).

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Kommentar von Bananenrepublik

mp3-Abgabe: Konsumenten, mailt den Parteipräsidenten! Die SKS fordert: Jetzt muss das Parlament die umstrittene Abgabe auf mp3-Playern und Harddisc-Recordern verhindern. Dazu braucht es im September «bloss» den fraglichen Artikel im Urheberrechtsgesetz ändern. Um Druck auf das Parlament auszuüben, sollen die verärgerten Konsumentinnen und Konsumenten den Parteipräsidentinnen und -präsidenten ein Mail schicken. Die SKS hat hierzu die E-Mail-Adresse mp3@konsumentenschutz.ch eingerichtet. Senden Sie uns die unten stehende Mitteilung. Die SKS wird die Mails sammeln und Anfang September den Parteipräsidenten übergeben.

Sehr geehrter Herr Parteipräsident Sehr geehrte Frau Parteipräsidentin Hiermit fordere ich Sie auf, das Urheberrechtsgesetz so zu ändern, dass Abgaben auf mp3-Spielern und Harddisc-DVD-Recordern nicht mehr möglich sind. Es liegt in Ihrer Hand, die Abgabe zu verhindern, die vom Bundesgericht aufgrund unklarer Gesetzeslage beschlossen wurde. Besten Dank für Ihr Engagement. (Dein Name)

Quelle:http://www.konsumentenschutz.ch/

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Kommentar von Stefan Rechsteiner

Die Begründung liegt ja darin, dass die Lieder auf diese Medien kopiert werden und ja auf jede Kopie eine Gebühr fällig ist … kauft man den Song auf der CD, ist die Gebühr für die CD, kopiert man den Song auf den iPod, braucht man dazu auch die Gebühr zu bezahlen da es ja eine zweite Kopie des Songs ist … deshalb wird die SUISA sicherlich keine CD-Gebühren oder Download-Gebühren senken… :-/

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Kommentar von grebe

Die Forderung von SUISA finde ich ja schon ziemlich frech, dass sich aber noch jemand finden lässt der diesen Forderungen stattgibt ist unglaublich. Ich warte auf den Moment, wo sich die Fotografen und die Filmer melden und ebenfalls pro GB Speicherplatz ihre Gebühr abgreifen wollen! Dass z.B. beim iPod classic mit 160 GB Festplatte die gleiche Gebühr anfällt wie beim iPod touch mit einem 10el Speicherplatz, lass ich mir gerne mal erklären! Leider sind die Alternativen nicht so toll, nach USA reise ich nicht alle Tage und im benachbarten Ausland sind die Teile nicht billiger!

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