SUISA: Die iPad-Steuer kommt

Der enorme Erfolg der Tablets ist auch der SUISA nicht verborgen geblieben. Anders als bei Smartphones erhob die SUISA bis anhin keine Urheberrechts-Gebühren beim Verkauf eines Tablets. Bereits im April gab es Berichte, dass die SUISA eine Tablet-Abgabe einführen will.

«Der Sonntag» berichtet nun, dass schon bald eine Abgabe auf Tablets fällig werden könnte. In der vorletzten Woche wurde der SUISA-Tarif «GT 4f» bei der zuständigen Schiedskommission eingereicht. Anders als bei früheren Tarifen haben die Konsumenten- und Nutzerverbände den neuen Tarif genehmigt. Weder die «Stiftung für Konsumentenschutz» noch der «Dachverband der Urheberrechts-Nutzer» werden gegen diesen Tarif klagen. Damit steht einer Verbindlichmachung des Tarifs kaum mehr etwas im Weg.

Entscheidend für die einvernehmliche Lösung war gemäss dem «Sonntag» der Umstand, dass die Nutzerverbände den Konsumentenschützern stark entgegengekommen sind. Noch im Sommer war in einem SUISA-Entwurf eine Abgabe von fast einem Franken pro GB-Speicher vorgesehen. Die Abgabe konnte nun auf 15 Rappen pro Gigabyte respektive max. 8% des Verkaufspreises begrenzt werden. Die Abgabe ist damit etwas tiefer als jene, welche bei digitalen Musik-Playern fällig wird. Bei diesen Geräten muss eine Abgabe von 21.9 Rappen pro GB-Speicher bezahlt werden.
Die SUISA hätte gerne höhere Forderungen gestellt, welche aber nicht durchgesetzt werden konnten. Eine Klage der Konsumentenorganisationen hätte in einem solchen Fall die Inkraftsetzung der Regelung verzögern können, was zu Einnahmeausfällen bei der SUISA geführt hätte. Eine Klage verhindert momentan, dass auch beim Verkauf eines Smartphones eine Abgabe bezahlt werden muss. Wenn die Importeure schlussendlich vor dem Bundesgericht verlieren würden, könnten zweistellige Millionenforderungen auf die Firmen zukommen.

Voraussichtlich in Kraft treten wird der neue Tarif am 01. Juli 2013. Ab diesem Datum wird die neue Urheberrechtsabgabe bei jedem Tablet-Verkauf fällig. Ob sich die Tablets für die Konsumenten dann verteuern, oder ob die Abgaben von den Anbietern übernommen werden, ist noch nicht klar.

Von Patrick Bieri
Veröffentlicht am

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5 Kommentare

Kommentar von anonymous4479

“Die SUISA zieht für sie Urheberrechtsentschädigungen ein, wenn jemand in der Schweiz und in Liechtenstein ihre Musik öffentlich nutzt.” Quelle: http://www.suisa.ch/de/suisa/kurz-und-buendig/

Das heisst also wenn ich auf meinem Tablet in der Öffentlichkeit ohne Ohrstöpsel Musik hören würde muss ich eine Bewilligung bei der Suisa einholen. Um dies nicht umständlich zu machen wird primär einfach auf alle Geräte eine Steuer erhoben welche Musik abspielen können… egal ob diese Öffentlich genutzt werden oder nicht?

Mich würde es mal interessieren was passiert wenn ich das Tablet direkt zB. bei Apple.com und nicht hier in der Schweiz kaufe. Dort greifen die Suisa-Vorschriften nicht sondern diejenigen des dortigen Landes… oder?

Und ein Ausschnitt aus der Sonntag: “Wer damit Musik oder Filme konsumiere, müsse die Urheber dieser Werke entschädigen, so die Argumentation der Gesellschaft, welche die Unterhaltungsindustrie vertritt.” Quelle: http://www.sonntagonline.ch/ressort/aktuell/2236/

Also das Konsumieren soll also Kosten und nicht die öffentliche Nutzung? Für was bezahle ich dann eigentlich noch für den Erwerb der einzelnen Songs wenn ich sie laut Suisa ja eh nicht konsumieren darf?

Und das beste (Zitat): “Die Suisa hat inzwischen die Importeure kontaktiert und fordert von ihnen die Zahlen zu den Importen. In einem Brief rät Mosimann seinen Klienten, darauf gar nicht erst einzugehen. «Die Suisa hat nicht einmal die Rekursfrist abgewartet», sagt er verärgert. Suisa-Sprecher Wüthrich lässt diesen Vorwurf nicht gelten. Man habe die Kunden über einen neuen Tarif informiert, stelle jedoch noch keine Rechnungen, betont er gegenüber dem «Sonntag».”

Ja ist ja klar warum sie keine Rechnungen stellen, das können sie ja auch nicht ohne von den Importeuren die Zahlen zu bekommen. Ich als “Importeur” würde jedenfalls folgende Zahl liefern: 0 = Null Import ;)

Kommentar von anonymous4479

Zudem könnten die Hersteller einfach einen MP3-Player ohne internen Speicher aber mit SD-Kartenslot anbieten. Beispiel: http://www.amazon.de/MSI-Player-MP3-Player-Speicher-SD-Kartenslot/dp/B000EN3Q5O

Dann würde die Suisa keine Gebühren erheben dürfen da sie auf Speicherkarten keine Rechte haben und der Player ohne nicht funktionsfähig ist.

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