Schweizer Markenregister: Apple mit vier Anträgen für «Apple Watch»
Die intelligente Uhr von Apple kommt erst Anfang 2015 auf den Markt. Bereits jetzt ist sie im Schweizer Markenregister zu finden. Apple hat hierzulande gleich vier verschiedene Anträge mit unterschiedlichen Schreibweisen für die «Apple Watch» eingereicht.
Die vergangene Woche erstmals gezeigte Smartwatch von Apple wird erst Anfang 2015 auf den Markt kommen. Das genaue Datum ist indes noch nicht bekannt. Der Mac-Hersteller kümmert sich aber bereits um die Sicherung der Markenrechte. Rechtsanwalt Martin Steiger hat vier Anträge von Apple entdeckt, mit welchen die Marke «Apple Watch» im schweizerischen Markenregister eingetragen werden soll. Eingereicht Baker & McKenzie aus Zürich versucht das Unternehmen drei Mal die kombinierte Marke « WATCH» mit unterschiedlicher Gross- und Kleinschreibung, sowie einmal die Wortmarke «APPLE WATCH» schützen zu lassen.
Wie Steiger anmerkt, wurden die derzeit noch hängigen Gesuche mit einer internationalen Priorität mit Verweis auf bereits Hinterlegte Marken in Jamaika und Trinidat und Tobago beansprucht. Im Markenregister sind die Gesuche laut Steiger in die Waren-Klassen 9, 10, 14 sowie in der Dienstleistungsklasse 44 hinterlegt. Zur Klasse 9 gehören unter anderem Computer, in der Klasse 10 werden unter anderem «Sensoren» sowie «Monitoren und Bildschirme für Gesundheit, Fitness, Training und Wohlbefinden» klassifiziert, und in der Klasse 14 sind unter anderem Uhren zu finden. Die Dienstleistungsklasse 44 umfasst unter anderem «Überwachung und Prüfung von Gesundheit, Fitness, Training und Wohlbefinden».
- « WATCH» Wort-Bild-Marke
- Gesuch-Nr. 60598/2014; mit Prioritätsanspruch vom 24. Juli 2014 (Jamaika)
- «APPLE WATCH» Wortmarke
- Gesuch-Nr. 60597/2014; mit Prioritätsanspruch vom 11. März 2014 (Trinidad und Tobago)
- « Watch» Wort-Bild-Marke
- Gesuch-Nr. 60596/2014; mit Prioritätsanspruch vom 24. Juli 2014 (Jamaika)
- « watch» Wort-Bild-Marke
- Gesuch-Nr. 60595/2014; mit Prioritätsanspruch vom 11. März 2014 (Trinidad und Tobago)
Quelle: steigerlegal.ch
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