Samsung entfernt standardwichtige Patente aus Klage
Kurz vor dem Start des nächsten Patentprozesses zwischen Apple und Samsung haben sich die beiden Streitparteien geeinigt, mehrere Patente vom neuen Prozess auszuschliessen. Einem Gerichtsdokument zufolge verzichtet Samsung auf die Geltendmachung der Ansprüche, die auf drei «standardwichtigen» Patenten basieren. Apple verzichtet im Gegenzug auf Gegenklagen, die sich auf die «standardwichtigen» Patente von Samsung bezogen haben. «Standardwichtige» Patente beschreiben Technologien, ohne die ein Mobiltelefon nicht in Betrieb genommen werden kann.
Endgültig aufgegeben hat Samsung die drei Ansprüche allerdings noch nicht. Der südkoreanische Konzern behält es sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt unter Berufung auf die drei Patente erneut zu klagen.
Samsung reduziert Komplexität des Verfahrens
Auch für Patentexperten ist nicht klar, weshalb Samsung auf die Geltendmachung der eigenen Ansprüche verzichtet hat. Für Florian Mueller von FOSS Patents ist dieser Schritt allerdings ein gutes Signal für den Prozessablauf, weil sich die Komplexität des Verfahrens reduziert. Samsung könnte sich durch die geringere Zahl an Ansprüchen auch besser verteidigen.
22 Samsung-Smartphones sollen Apples Patente verletzt haben
Ende dieses Monats wird im kalifornischen San Jose der nächste Patentprozess zwischen Apple und Samsung starten. Apple beschuldigt im Prozess Samsung, mit insgesamt 22 Smartphones fünf Patente von Apple verletzt zu haben. Unter den 22 betroffenen Samsung-Smartphones befinden sich auch neuere Geräte wie das Samsung Galaxy S4.
Mit einer Gegenklage macht Samsung geltend, dass Apple zwei Patente von Samsung verletzt hat.
Dieses Verfahren ist vom grossen noch immer fortwährenden Patentprozess zwischen Apple und Samsung zu unterscheiden, bei welchem Apple einen Schadenersatz in der Höhe von 930 Millionen US-Dollar zugesprochen erhalten hat. Apple unterlag allerdings jüngst in einem zweiten Verfahren, in welchem der Konzern forderte, über 23 Samsung-Smartphones ein Verkaufsverbot zu verhängen.
Von Patrick Bieri
Veröffentlicht am
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