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Rechtsstreit gegen «Epic Games»: Apple gewinnt Berufungsverfahren – aber muss den App Store anpassen
Seit knapp drei Jahren stehen sich Apple und der Spielehersteller Epic Games in einem Rechtsstreit gegenüber. Auslöser war, dass Epic Games in seinem Erfolgsspiel «Fortnite» bewusst gegen Apples Richtlinien verstossen und das In-App-Kaufsystem des App Stores umgangen hatte. Apple kippte «Fortnite» daraufhin aus dem Angebot. Epic seinerseits zog vor Gericht. Der Vorwurf: Apple sei ein Monopolist. Das zuständige Gericht sah das anders und sprach Apple in neun von zehn Anklagepunkten frei. Dagegen legte Epic Games Berufung ein.
Nun hat das Gericht erneut getagt und entgegen dem Anliegen von Epic entschieden: das ursprüngliche Urteil bleibt bestehen.
Apple muss den App Store öffnen
Was Apple als «überwältigenden Sieg» bezeichnet, hat seine Tücke in jenem Anklagepunkt, in welchem der iPhone-Fabrikant für schuldig befunden wurde. Demgemäss verstösst Apple gegen kalifornisches Wettbewerbsrecht, indem es Entwicklern untersagt, auf alternative Kaufoptionen ausserhalb der In-App-Bezahlfunktion des App Stores zu verweisen. Das Gericht verpflichtete Apple daher dazu, in den USA künftig «Schaltflächen […], externe Links oder andere Handlungsaufforderungen, die Kunden zusätzlich zum In-App-Kauf zu Kaufmechanismen führen» zu gestatten.
Mit der Bestätigung des Urteils durch das Berufungsgericht, wird Apple nun unter Zwang kommen, diese Anordnung umzusetzen. Doch noch will man sich in Cupertino damit nicht abfinden. Gegenüber MacRumors und anderen Medien erklärte Apple in einer Stellungnahme, man «erwäge eine weitere Überprüfung» des Gerichtsentscheids.
Nicht nur in den USA kommt das Modell des geschlossenen Öko-Systems immer mehr unter Druck. In Südkorea verpflichtet ein Gesetz Apple bereits dazu, Zahlungen über Drittanbieter zu akzeptieren – wobei die Einforderung einer hohen Verkaufsprovision von 26 Prozent weiterhin gestattet bleibt. Ein Vorgehen, welches der aktuelle Gerichtsentscheid übrigens auch in den USA offen lässt.
Bald Sideloading in der EU?
Auch im konsumentenfreundlichen Europa wird es langsam ungemütlich für die Kalifornier. Dies, obwohl Apple stets betont, seine strikten Regelungen seien im Interesse der Anwenderinnen und Anwender. Sowohl in der Europäischen Union als auch in Deutschland laufen Kartellverfahren bezüglich der Richtlinien im App Store. Zudem gilt in der EU seit November 2022 das «Gesetz über digitale Märkte». Dieses verpflichtet sogenannte «Gatekeeper», ihren gewerblichen Nutzern den Abschluss von Verträgen mit Kunden auch auf externen Plattformen zu ermöglichen.
Auf diese Entwicklung scheint Apple bereits zu reagieren. Bloomberg berichtete kürzlich, mit dem kommenden iOS 17 würde auf dem iPhone erstmals offiziell das sogenannte Sideloading zugelassen – also die Installation von Apps aus anderen Quellen als dem hauseigenen App Store. Möglicherweise würde diese Option jedoch nur in jenen Ländern ausgerollt, in welchen das Gesetz auch tatsächlich Anwendung findet. Sprich: in der EU, aber wohl nicht in der Schweiz.
Noch sind das erst Gerüchte, und Apple wird wahrscheinlich keinen Schritt weitergehen, als von Richtern und Gesetzen erzwungen. Doch es scheint absehbar, dass die Ära abläuft, in welcher der Konzern allein darüber entscheiden konnte, welche Apps auf seinen Geräten landen und wer daran (mit)verdient.
Von Manuel Reinhard
Veröffentlicht am