Petition gegen iPod-Steuer der SUISA

Die Piratenpartei Schweiz und die Jungfreisinigen Schweiz haben Anfang Woche eine Petition gegen die SUISA-Gebühr gestartet. Auf abgabenterror.ch werden Unterschriften gegen die «iPod-Steuer» gesammelt. Wie die NNZ am Sonntag berichtet, unterstützen auch diverse Parlamentarier die Petition, welche die Aufhebung eines Artikels über die Urherberrechte und die verwandten Schutzrechte fordert. In der Petition wird argumentiert, dass durch die SUISA-Gebühren auf digitale Musikabspielgeräte sowie leere CDs und DVDs die Konsumenten doppelt für die Nutzungsrechte bezahlen müssen. Zudem sei die Grundannahme, dass auf diesen Datenträgern urheberrechtlich geschützte Inhalte gespeichert und wiedergegeben werden, für welche die beim Kauf nicht bereits Urheberrechtsabgaben bezahlt wurden, falsch. Die von der Gebühr pflichtigen Datenträger können neben urheberrechtlich geschützter Musik und Videos auch andere Daten speichern — die Gebühr wird also unabhängig von der tatsächlichen Nutzung erhoben. Die SUISA soll allein im Jahr 2009 über 24 Millionen Schweizer Franken durch die Gebühren eingenommen haben — die Petition will nun diese Gebühren stoppen, sodass «die SUISA nicht zum Selbstzweck und Gebührenmonster wird».

Gestern nun kam eine Reaktion der schweizerischen Urheberrechtsgesellschaften — sie verurteilten die die Petition. Mit der Abschaffung der Gebühren würden den schweizerischen Kunstschaffenden ein wichtiger Teil ihrer Lebensgrundlage entzogen. Die Schweizer Gesetzgebung erlaube im Gegenzug das Kopieren von urheberrechtlich geschützten Filmen und Musik für private Zwecke. Die Höhe der Gebühren würden ausserdem regelmässig neu verhandelt und festgelegt.

(via IT Reseller)

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

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13 Kommentare

Kommentar von schn0rkel

@Glider: beim Download spielt der Kopierschutz indirekt natürlich schon eine Rolle, da jemand diesen entfernt hat, bevor er das Material hochgeladen hat (ausser es wurde ab TV aufgezeichnet). Wobei sich dann der Uploader strafbar macht und nicht der Downloader. Aber anyway - der Download ist ja straffrei. Was ich damit sagen wollte ist eigentlich nur, dass die IFPI jetzt proklamiert, dass sie die SUISA-Strafe beibehalten will, weil wir dann im Gegenzug das Zeug ziehen können. Wird dann aber wieder eben dieses straffreie Ziehen debattiert, sind sie vehement dagegen und fühlen sich in ihren Rechten beschnitten :-/

Kommentar von boglott

Ich denke die SUISA täte extrem gut daran, ihre ganze Einstellung zur Abrechnung der (imho. gerechtfertigten) Urheberrechtsgebühren zu überdenken, gerade im Hinblick auf die Entwicklung, Medien vermehrt aus der Cloud zu beziehen.

Während früher pro gekaufte CD (die in der Stereoanlage, im Discman, etc. verwendet wurde) vielleicht noch eine MC fürs Auto Urheberrechtsabgabenpflichtig war, kommt heute automatisch pro gekauftem iTunes-Album eine abgabenpflichtige Speicherung auf der HD des Computers dazu, dazu automatische Privatkopien auf meine Backupplatte, mein iPhone, mein altes iPhone 3G (für in die Badi) und weiteres. Trotzdem kann ich nicht mehr Musik gleichzeitig hören als früher.

Wenn aber die sich momentan vielerorts abzeichnende Verlagerung weg von gekaufter Musik hin zu gestreamter Musik aus der Cloud zunimmt, dann wird auf den meisten Datenträgern gar keine Musik mehr lagern, sondern nur noch in einfacher Ausführung in Rechenzentren. Wenn die Politik weiterhin die momentane Argumentation der SUISA übernimmt, so müssten in einigen Jahren die Abgaben auf Speicher nur noch minimal sein und die SUISA schneidet sich ins eigene Fleisch (und auch in das der Künstler in der Schweiz).

@flexo: Ich war mal in einer Führung bei der SUISA und kann dir folgendes sagen: Britney Spears wird von diesem Geld eh nichts sehen. Zwar gibt es Abkommen unter den nationalen Rechteverwertungsgesellschaften, so dass schon jemand dafür Geld erhält. Pro Song erhalten aber der Komponist und der Texter Urheberrechtsabgaben, nicht der Performer. Und ich glaube irgendwie nicht, dass Britney Spears vieles selbst komponiert oder getextet hat ;) Deshalb bezahlst du auch, wenn du z.B. an der Fasnacht selbst spielst.

Profilfoto von flexo

Kommentar von flexo

@boglott: “so dass schon jemand dafür Geld erhält.” Es soll aber nicht irgendjemand Geld erhalten sondern der Künstler (und alle dahinter) von dem ich die Musik kaufe. Insbesondere wenn ich doch eine CD von Britney Spears kaufe soll nicht der Texter von Lady Gaga das Geld bekommen :-) (die erwähnten CDs sollen nur als Beispiele dienen, nicht umbedingt mein Musikgeschmack ;-))

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