Motorola und Samsung dürfen ihre Patente nicht mehr so aggressiv nutzen
Die EU-Kommission hat am Dienstag zwei Entscheide gefällt, von welchen auch Apple profitieren wird. Die Kommission entschied, dass Motorola in einem Patentstreit gegen Apple das EU-Wettbewerbsrecht verletzt hat. Samsung muss gemäss einem zweiten Entscheid in Zukunft den Gerichtsweg einschlagen, um gegen Verletzungen von standardrelevanten Patenten vorgehen zu können.
Die EU-Kommission entschied am Dienstag, dass Motorola Mobility mit der Vollstreckung einer Unterlassungsverfügung gegen Apple seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat. Das Unternehmen hatte aufgrund eines standardrelevanten GSM-Patents vor einem deutschen Gericht eine Unterlassungsverfügung erlangt, mit welcher Apple zur Zahlung von Lizenzgebühren verpflichtet werden sollte. Motorola drohte Apple mit der Nutzung der Unterlassungsverfügung und damit mit einem Verkaufsstop der iPhones, falls Apple die Gültigkeit des Motorola-Patentes gerichtlich überprüfen wollte.
Die Art und Weise, wie Motorola diese Verfügung gegen Apple verwendet hat, verstiess gemäss der EU-Kommission gegen das geltende Wettbewerbsrecht.
Motorola wurde aufgrund der uneinheitlichen Rechtsprechung zu keiner Schadenersatzzahlung verurteilt. Motorola wurde allerdings aufgefordert, die nachteiligen Auswirkungen der Verfügung zu beseitigen.
Das Verfahren vor der EU-Kommission wurde im Jahr 2012 mit einer Beschwerde von Apple in Gang gebracht.
Samsung darf in der EU keine Unterlassungsklagen mehr führen
In einem zweiten Entscheid erklärte die EU-Kommission eine Zusage von Samsung für verbindlich. Samsung hat sich gegenüber der EU-Kommission verpflichtet, in der EU keine Unterlassungsverfügungen auf Grundlage seiner standardrelevanten Patente durchzuführen.
Die Bedingungen, zu welchen die standardrelevanten Patente in Zukunft von den anderen IT-Herstellern lizenziert werden, müssen nun vor einem Gericht oder einem Schiedsgericht ausgehandelt werden.
Smartphone-Patentkrieg darf nicht auf Kosten der Konsumenten ausgetragen werden
Joaquín Almunia von der EU-Kommission forderte in einem Statement die Rücksichtnahme der IT-Konzerne auf die Bedürfnisse der Konsumenten. Die Patentstreitigkeiten dürfen seiner Meinung nach nicht auf Kosten der Verbraucher ausgetragen werden.
Der Schutz des geistigen Eigentums sowie der Wettbewerb sind gemäss Almunia wichtige Triebfedern für Innovation und Wachstum. Aufgrund dessen wird der Wettbewerb auch nicht über den Schutz des geistigen Eigentums gestellt. Das geistige Eigentum darf dabei allerdings nicht zur Aushöhlung des Wettbewerbs verwendet werden.
Von Patrick Bieri
Veröffentlicht am
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