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ITC-Richter empfiehlt Verkaufsverbot für Samsung-Smartphones
Thomas Pender, Richter bei der «United States International Trade Commission» (ITC), empfiehlt in einer überarbeiteten Anklageschrift, dass alle Samsung-Smartphones, Tablets und Media-Player, welche vier spezifische Apple-Patente verletzen, vom Markt genommen werden müssen. Der Vorschlag für das Verkaufsverbot ist eine direkte Folge eines Urteils aus dem Oktober, bei welchem Richter Pender feststellte, dass Samsung diese vier beschriebenen Patente verletzt hat. Bei diesen Patenten handelt es sich um drei Software-Patente sowie ein Design-Patent.
Der Richter schlägt zudem vor, dass Samsung eine Kaution für jedes nicht rechtmässig verkaufte Gerät bezahlen muss. Bei den Smartphones soll diese Zahlung 88% des Gerätewerts ausmachen. Bei den Tablets soll diese Zahlung 37.6% des Gerätewerts betragen, während bei Media-Player eine Zahlung von 32.5% des Wertes fällig werden soll. Betroffen von einem Verkaufsverbot wären «Galaxy Tabs» sowie Smartphones vom Typ «Galaxy S II». Damit wären lediglich ältere Geräte von Samsung vom Verkaufsverbot betroffen.
Gleichzeitig erlaubte der Richter Samsung die Überarbeitung der betroffenen Geräte. Somit kann Samsung Geräte entwickeln, welche die vier spezifischen Patente nicht verletzen. Mit dieser Massnahme kommt der Richter Samsung einen entscheidenden Schritt entgegen. Auf der anderen Seite wird das Verkaufsverbot so zur Makulatur.
Die beiden Streitparteien haben nun sieben Tage Zeit, sich zu den Vorschlägen von Richter Pender zu äussern.
Dieser von Richter Pender gemachte Vorschlag muss allerdings von einem sechsköpfigen Gremium abgesegnet werden. Dieser Prozess bei der ITC ist unabhängig vom grossen Bundesprozess in Kalifornien. Apple hat vorausschauend bei beiden Prozessen ein Verkaufsverbot für gewisse Samsung-Geräte beantragt. Falls Richter Pender bei der ITC mit dem Verkaufsverbot nicht durchdringen würde, könnte Apple immer noch auf das Gericht in San Jose hoffen.
Von Patrick Bieri
Veröffentlicht am