«iPhone»: Apple zieht Beschwerde bei Bundesgericht zurück

Im Dezember 2009 wurde bekannt, dass das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum die Markenbezeichnung «iPhone» nicht schützen würde — der Begriff sei «Gemeingut» und deshalb vom Schweizerischen Markenschutz ausgeschlossen. Apple hat daraufhin beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht, welche, genauso wie ein erneuter Eintragungsantrag der Marke, abgewiesen wurde (macprime.ch berichtete).

Apple kann die Markenbezeichnung «iPhone» trotz dem Entscheid aus 2009 in der Schweiz als Marke eintragen lassen: Apple müsste dazu aber den Beweis erbringen, dass sich der Begriff «iPhone» als Marke durchgesetzt hat.

Apple zog die Beschwerde letztes Jahr weiter an das Bundesgericht in Lausanne. Diese Beschwerde hat Apple nun laut der Neuen Zürcher Zeitung am 1. Februar zurückgezogen — ob es Apple nicht gelungen ist zu beweisen, dass sich der Begriff «iPhone» als Marke durchgesetzt habe oder ob Apple einen anderen Grund hatte, die Beschwerde zurück zu ziehen ist nicht bekannt.

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

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16 Kommentare

Kommentar von anonymous4479

Wenn Du meinst… Wir in der Firma haben trotz Patent den Kampf aufgegeben. Es bringt aus Erfahrung nichts gegen einzelne oder Firmen vorzugehen. Die illegale Firma wechselt mit Ihrem Internetshop oder Hauptsitz kurzerhand das Land und vertreiben von dort aus die Produkte weiter. Da hat niemand eine Chance sein Patent vor Gericht durchzubringen. Ausser es würde Konsequent von allen Ländern und Richtern einheitlich durchgesetzt

Kommentar von schn0rkel

@macmike1: “generisch” heisst in Juristendeutsch eigentlich nichts anderes als “gewöhnlich”. Grob gesagt also “Allgemeingut”, wobei natürlich nicht das Produkt als solches bezeichnet wird, sondern nur der Markenname oder ein abgelaufenes Patent. Daher kommt auch der Begriff “Generikum” bei den Medikamenten. Ist ein Patent mal abgelaufen, wird es zum “Allgemeingut”, d.h. es kann von jeder Firma kopiert und vertrieben werden. Das ist aber sehr grob beschrieben.

sprachlich heisst generisch “allgemein” oder “gewöhnlich”.

Kommentar von macmike1

@ Schnorkel Besten Dank, nun wieder mal was gelernt ;-), der Beweis, man/n lern nie aus^^ Ich hätte es Apple gegönnt, wenn sie “generisch” ihre Rechte von Gerichtes wegen zugesprochen bekommen hätten…

@DuffiDuck Beim besten Wille fehlt mir das Verständnis, ein geklautes Produkt als eigenes zu verkaufen. Wenn schon was auf den Markt bringen, dann eben was selber Kreiertes…. Wenn schon geklaut, dann wenigstens die Loorbeeren an die Urheber überreichen…

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