Garantie, Gewährleistung, AppleCare: Richter wollte in Belgien Apple-Webseiten sperren lassen

Ein belgisches Gericht hat dem Bericht einer Lokalzeitung zufolge im Verlaufe eines Prozesses gegen Apple die Internet-Provider des Landes verpflichten wollen, den Zugang zu allen Apple-Webseiten zu sperren. Damit wollte das Gericht Druck in einem Prozess aufsetzen, in welchem die Garantiebestimmungen von Apple im Fokus stehen.

Seit mehr als einem Jahr ist eine Klage der belgischen Verbraucherschutzorganisation «Test-Ankoops/Test-Achats» vor den Gerichten hängig. Im Streit wird Apple vorgeworfen, die Konsumenten zu wenig über ihre Verbraucherrechte aufzuklären.

Gemäss den Berichten hat ein lokaler belgischer Richter während des Prozesses in Erwägung gezogen, alle Apple-Webseiten in Belgien sperren zu lassen. Von diesen Plänen soll der Richter allerdings abgewichen sein, als ihm klar wurde, welche Folgen dieser Entscheid haben könnte. Wohl währen auch alle iTunes-Dienste von einer Blockierung der Apple-Webseite betroffen gewesen. Nun soll der Richter andere Massnahmen gegen Apple in Erwägung ziehen.

Unterscheidung zu Gewährleistung und Garantie führt zu Verwirrung

Apple verkauft in Belgien, wie auch in der Schweiz, alle Produkte mit einer Einjährigen Apple Herstellergarantie. Diese Garantie ist von den Gewährleistungsregeln der EU sowie der Schweiz zu unterscheiden, die eine zweijährigen Schutzdauer bietet. Die von Apple gewährte einjährige Garantie sowie der AppleCare Protection Plan bieten einen weitreichenderen Schutz der Konsumenten als die Gesetze der Länder.

Apple hat auf die Kritik reagiert und in der EU sowie in der Schweiz eine Support-Seite aufgeschaltet, in welcher auf die Unterschiede zwischen der gesetzlichen Gewährleistung, der einjährigen Garantie sowie dem AppleCare Protection Plan hingewiesen wird. Konsumentenschützer sind der Ansicht, dass diese Auflistung nicht ausreichend ist, um der Gesetzgebung der EU zu entsprechen.

Apples «Garantiepolitik» in der Kritik

Diese Unterscheidung zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und der vertraglichen Garantie ist für Konsumenten nicht immer klar ersichtlich. Es verwundert deshalb nicht, dass Apple in der Schweiz bereits heftigst in die Kritik geriet, weil das Unternehmen an dieser Unterscheidung festhält.

Vorteilhafte Konsumentenregeln werden nicht weitergegeben

In der Schweiz wurde erst auf das Jahr 2013 hin die Gewährleistungsfrist auf zwei Jahre erhöht. Juristen gehen in der Mehrheit davon aus, dass diese verlängerte Gewährleistungsfrist auch bei Apple-Geräten gilt, die im Jahr 2012 gekauft worden sind. Somit hätte ein iPhone, das im September 2012 gekauft worden ist, eine Gewährleistungsfrist bis im September 2013. Den Kunden nützt dieses Recht allerdings wenig, weil sich die Provider bislang weigern, die Gewährleistungsfrist zu verlängern.

Von Patrick Bieri
Veröffentlicht am

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