EU-Kommission setzt Wettbewerbsrecht gegen Steuerabkommen ein

Die EU-Kommission hat gegen mehrere EU-Staaten ein Verfahren eingeleitet. Im Rahmen der Abklärungen will die Kommission untersuchen, ob Steuer-Abkommen einiger EU-Länder mit multinationalen Konzernen, darunter auch Apple, der EU-Gesetzgebung entsprechen.

Patrick Bieri

In den vergangenen Jahren hat der Steuerwettbewerb weltweit zugenommen. Staaten versuchen mit möglichst attraktiven Rahmenbedingungen, multinationale Konzerne mit Steuer-Abkommen in ihr Land zu locken. Die EU-Kommission hat nun allerdings eine Untersuchung eröffnet, in welcher luxemburgische, irische sowie holländische Steuer-Abkommen auf ihre Vereinbarkeit mit der EU-Gesetzgebung untersucht werden sollen. Im Visier der EU-Kommission sind nicht die internationalen Konzerne, sondern die Länder. Auch ein Steuerabkommen zwischen Apple und dem irischen Staat ist Teil der Untersuchung.

Apple unterläuft den niedrigsten irischen Steuersatz

Apple hat mit dem irischen Staat ein Abkommen ausgehandelt, mit welchem die tiefen Unternehmenssteuern des Landes noch einmal reduziert werden konnten. Gemäss der EU-Kommission hat das Land insbesondere Tax Rulings eingesetzt, um die Steuerlast von Apple zu reduzieren.

Mit Hilfe von Tax Rulings können Unternehmen mit den Steuer-Behörden im Vorfeld eines Geschäfts die dafür anfallenden Steuern aushandeln. Die Unternehmen erhalten so im Vorfeld Rechtssicherheit über ihre künftigen Geschäfte. Die in den Tax Rulings festgelegten Parameter müssen allerdings vollständig erfüllt werden, damit der ausgehandelte Steuertarif auch gilt. Dieses Instrument ist global verbreitet. Auch in der Schweiz lassen sich Steuer-Sachverhalte rulen.

Apple wehrt sich gegen Vorwürfe

Gegenüber der Nachrichten-Agentur Bloomberg hat sich Apple zu den Vorwürfen der EU-Kommission geäussert. Apple bezahle jeden Euro an Steuern, die das Unternehmen auch schuldet, wie das Unternehmen in einer schriftlichen Stellungnahme mitteilte. Apple habe dabei keine Sonderbehandlung seitens der irischen Behörden bekommen. Stattdessen unterliegt das Unternehmen denselben Regulierungen wie auch andere internationale Konzerne, wie Apple weiter festhält.

EU setzt das Wettbewerbsrecht ein

Die EU versucht schon länger, zu weitreichende Steuer-Abkommen zu verhindern. Neu ermittelt allerdings nicht mehr der Steuer-Kommissar gegen die Steuer-Abkommen, sondern der Wettbewerbs-Kommissar. Bei Verstössen gegen Wettbewerbsregeln müssen nicht sämtliche EU-Staaten zustimmen, wenn eine Sanktion gegen ein Land verhängt werden soll. Falls die EU-Kommission die Steuer-Abkommen als wettbewerbswidrig taxieren sollte, könnte dies unangenehme Folgen für die betroffenen Länder nach sich ziehen.

Der EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia hält es in Zeiten hoher Staatsdefizite für besonders wichtig, dass sich auch die grossen Konzerne an den Staatseinnahmen beteiligen. Aggressive Steuerstrategien der Konzerne gefährden seiner Meinung nach die finanzielle Basis der Staaten.

Dilemma: Langanhaltende Kritik an Apples Steuer-Optimierung und Verpflichtung zu Steueroptimierung

Apple und andere multinationale Konzerne stehen schon länger in der Kritik, mit ihren aggressiven Steueroptimierungen den Staaten das Steuersubstrat zu entziehen. Apples CEO Tim Cook und der ehemalige CFO Peter Oppenheimer mussten sich im vergangenen Jahr vor dem US-Senat erklären. Apple hortet mehr als 100 Milliarden US-Dollar ausserhalb der USA. Solange das Geld nicht in die USA fliesst, muss Apple keine US-Steuern darauf bezahlen.

Auf der anderen Seite wird immer wieder argumentiert, dass börsenkotierte Unternehmen ihren Aktionären verpflichtet sind. Diese haben anders als die Staaten ein grosses Interesse, dass die Unternehmen möglichst wenig Steuern bezahlen. Weil die Organe ihren Unternehmen verpflichtet sind, müssen sie gemäss dieser Argumentation alles unternehmen, damit die Steuerlast möglichst niedrig bleibt.

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