Erstmals offiziell: Apple erwartet Änderungen am App Store wegen EU-Gesetzen

In seinem jüngsten «10-K»-Bericht (PDF), einem obligatorischen Jahresbericht für börsennotierte US-Unternehmen, hat Apple erstmals offiziell eingeräumt, dass basierend auf neuen EU-Gesetzen zukünftige Änderungen im App Store wahrscheinlich sind.

Im exakten Wortlaut:

The Company expects to make further business changes in the future, including as a result of legislative initiatives impacting the App Store, such as the European Union (“EU”) Digital Markets Act, which the Company is required to comply with by March 2024.

(Das Unternehmen geht davon aus, dass weitere geschäftliche Veränderungen anstehen, unter anderem aufgrund von Gesetzesinitiativen, die sich auf den App Store auswirken, wie etwa dem «Gesetz über digitale Märkte» der EU, welches das Unternehmen bis März 2024 erfüllen muss.)
10-K-Bericht von Apple

Konkret dürfte dies bedeuten, dass Apple damit rechnet, das Sideloading von Apps ermöglichen zu müssen – also die Installation von Apps von Quellen ausserhalb des App Stores. Bisher hat Apple versucht, ein geschlossenes Ökosystem für die Installation von Apps auf dem iPhone und iPad aufrechtzuerhalten. Ein Modell, das in immer mehr Regionen ins Bröckeln kommt.

Die öffentliche Anerkennung der neuen europäischen Gesetzgebung durch Apple folgt auf die Einstufung des Unternehmens als «Gatekeeper» durch die EU. Als solcher ist Apple bestimmten Vorschriften unterworfen, die darauf abzielen, den Wettbewerb zu fördern und die Marktbeherrschung einzelner Unternehmen zu begrenzen. Unter anderem der App Store wurde von der EU dabei als Plattformdienst mit «übermässiger Marktmacht» identifiziert.

Apple sieht das jedoch anders. Gemäss Bloomberg hat der Konzern vor, gerichtlich dagegen vorzugehen, dass der App Store als Ganzes zu den marktbehindernden Diensten gehören soll.

Apple hat noch bis zum 7. März 2024 Zeit, mit der EU einig zu werden. Anschliessend drohen bei Verstössen Bussgelder in der Höhe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Umsatzes.

Weiterhin offen bleibt, ob und inwiefern Nicht-Europäische Länder und Nicht-EU-Mitgliedstaaten wie die Schweiz von möglichen Anpassungen am App Store betroffen sein könnten – ob Apple eine Öffnung nur in der EU anstrebt oder sie dann weltweit durchziehen wird.

Von Manuel Reinhard
Veröffentlicht am

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