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eBook-Prozess: Apple legt Berufung ein
Apple hat gegen das im Juli verhängte Urteil im eBook-Prozess offiziell Berufung eingelegt. Ein US-Bundesgericht sah es damals als erwiesen an, dass Apple mit fünf grossen Verlagen zusammen den eBook-Markt beeinflussen wollte. Ebenfalls Bestandteil der Berufung sind die von der Richterin Denise Cote gemachten Auflagen, welche am 6. September erlassen wurden. Diese schränken Apples Geschäftsfreiheit auf dem eBook-Markt während den nächsten Jahren massiv ein.
Obwohl der Beschwerdebescheid bereits in der letzten Woche eingegangen ist, muss Apple die vollständige Berufungsschrift noch nicht jetzt einreichen. Apple hat noch bis im Frühjahr 2014 Zeit, die definitive Revisionsschrift mit allen formalen Argumenten einzureichen.
Apple wird wohl auch in der definitiven Revisionsschrift viele Argumente vorbringen, welche bereits nach dem Hauptprozess vorgebracht wurden. So kritisierte Apple unter anderem die Glaubwürdigkeit von Zeugen, welche mit Google und Amazon in Verbindung stehen. Gleichzeitig hätten auch die internen Geschäftsbedingungen von Amazon in den Prozess miteinbezogen werden müssen.
Ebenfalls gegen das Urteil vorgehen will der US-Verlag «Simon & Schuster». In ihrer Verfügung verbot die Richterin neue Übereinkommen zwischen Apple und den Verlagen innerhalb der nächsten fünf Jahre. «Simon & Schuster» sowie andere Verlage argumentieren, dass die Verfügung die Geschäftsfreiheit der beteiligten Parteien in unangemessenerweise beeinträchtigen würden.
Die fünf betroffenen Verlage, gegen welche ebenfalls ein Verfahren lief, haben sich aussergerichtlich mit dem US-Justizministerium einigen können. Apple ist das einzige beteiligte Unternehmen, welches die Widerrechtlichkeit der Absprachen verneinte und sich juristisch gegen die Vorwürfe stemmte.
Von Patrick Bieri
Veröffentlicht am