Die SUISA kann’s nicht lassen…

Wie die Schweizer Depechen Agentur sda meldet, plant SUISA neu auch eine Abgabe von Urheberrechtsgebühren bei Mobiltelefonen:

Das Mobiltelefon entwickelt sich zunehmend zum mobilen Allzweckgerät. Ein Fünftel der Bevölkerung nutzt das Handy schon jetzt zum Musikhören, bei der Gruppe unter 35 Jahren sind es gar 37%. Nun möchte die SUISA dafür Urheberrechtsgebühren erheben. Dies kündigte SUISA-Sprecher Martin Wüthrich in der Sendung «10vor10» des Schweizer Fernsehens vom Montagabend an. Die Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik möchte demnach für das Musikhören ab Handy, ähnlich wie für MP3-Player, eine Gebühr erheben, eine Abgabe zur Entschädigung der Künstlerinnen und Künstler.
Noch ist es aber nicht soweit. Der Entscheid über die Erhebung der neuen Gebühr obliegt der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK).

Schweizer Depechen Agentur, sda


Die SUISA hatte uns diesen Schritt bereits vor einem Jahr vorangekündigt, als wir die SUISA anfragten, ob in der Schweiz für das iPhone auch die iPod-Steuer gelte:

Das iPhone werde primär nicht als iPod, sondern als Mobiltelefon betrachtet («wie es der Name auch sagt») und ist derzeit deshalb nicht von den Gebührenabgaben betroffen. Man wird dies nun auch nicht extra für das iPhone ändern, denn sonst müssten auch andere Mobiltelefone, welche auch als Music-Player fungieren können, in die gebührenpflichtigen Geräte aufgenommen werden - darüber müsse aber zuerst debattiert werden. Vorerst ist das iPhone also noch ausgeschlossen. Laut SUISA kann man jedoch davon ausgehen, dass auch hier bald Gebühren erhoben werden, jedoch wohl erst gen 2009.

Keine SUISA-Gebühren für iPhone (macprime.ch, 11. Juli 2008)
 

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

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38 Kommentare

Kommentar von booker

Sicherlich muss auch etwas unterschieden werden. Die SUISA nimmt Gelder ein und verteilt diese nach Abzug der Verwaltungskosten den anspruchsberechtigten Komponisten und Autoren, dies sind nicht immer die Künstler, welche an Konzerten etc. eine Gage kriegen. Diese Tantiemen sind ein sehr wichtiger Bestandteil der Entschädigung der Kreativität von diesen Komponisten. Ich denke es schafft auch hier keiner gerne gratis.

Beim Download muss man etwas aufpassen, Rechtlich gesehen ist es eine Grauzone und keinesfalls offiziell legal. Das Bundesgericht hat auch bereits jemanden verurteilt, der einen Film heruntergeladen hat, Das Herunterladen bzw. Abspeichern aufs eine HD wurde in diesem Falle als illegale und verbotene Vervielfältigung gewertet.

Das Problem ist halt einfach dass immer mehr Musik ohn e zu bezahlen heruntergeladen wird und deswegen die Verkäufe massiv zurückgegangen sind. Schlussendlich leiden am meisten die Musiker die halt keine Kohle mehr für ihre Arbeit kriegen.

Profilfoto von grebe

Kommentar von grebe

Wenn die Speichermedien besteuert werden, und nun auch die Telefone :o) dann ist das für mich nichts anderes als eine Konkursanmeldung gegenüber den Raubkopierern. All jene die die Titel im iTunes Store kaufen (oder wie auch immer der Musikanbieter online heissen mag) sind die Deppen hoch drei! Warum muss ich beim Kauf eines Autos nicht gerade in jedem Kanton eine Busse zahlen? Ich könnte ja tatsächlich mit meinem neuen Auto in einem der 23 Kantone zu schnell fahren oder falsch parken! Ich geb zu, der Vergleich hinkt, hierzu würde natürlich eine nationale Instanz geschaffen! Der Jahresbericht fing für mich dort an interessant zu werden, wo der Vorstand aufgeführt wurde. Die Interessenlage scheint hier wenigstens klar zu sein! Ob man uns einmal oder zweimal in die Tasche greift ist ja nicht so wichtig! Die Gebühren, welche ich via Radio-Fernsehgebühr an die SUISA bezahle natürlich nicht mit eingerechnet. Ich reg mich gerade ziemlich auf, wenn ich an die Selbstbedienungsmentalität denke.

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