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Die SUISA kann’s nicht lassen…

Wie die Schweizer Depechen Agentur sda meldet, plant SUISA neu auch eine Abgabe von Urheberrechtsgebühren bei Mobiltelefonen:

Das Mobiltelefon entwickelt sich zunehmend zum mobilen Allzweckgerät. Ein Fünftel der Bevölkerung nutzt das Handy schon jetzt zum Musikhören, bei der Gruppe unter 35 Jahren sind es gar 37%. Nun möchte die SUISA dafür Urheberrechtsgebühren erheben. Dies kündigte SUISA-Sprecher Martin Wüthrich in der Sendung «10vor10» des Schweizer Fernsehens vom Montagabend an. Die Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik möchte demnach für das Musikhören ab Handy, ähnlich wie für MP3-Player, eine Gebühr erheben, eine Abgabe zur Entschädigung der Künstlerinnen und Künstler.
Noch ist es aber nicht soweit. Der Entscheid über die Erhebung der neuen Gebühr obliegt der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK).

Schweizer Depechen Agentur, sda


Die SUISA hatte uns diesen Schritt bereits vor einem Jahr vorangekündigt, als wir die SUISA anfragten, ob in der Schweiz für das iPhone auch die iPod-Steuer gelte:

Das iPhone werde primär nicht als iPod, sondern als Mobiltelefon betrachtet («wie es der Name auch sagt») und ist derzeit deshalb nicht von den Gebührenabgaben betroffen. Man wird dies nun auch nicht extra für das iPhone ändern, denn sonst müssten auch andere Mobiltelefone, welche auch als Music-Player fungieren können, in die gebührenpflichtigen Geräte aufgenommen werden - darüber müsse aber zuerst debattiert werden. Vorerst ist das iPhone also noch ausgeschlossen. Laut SUISA kann man jedoch davon ausgehen, dass auch hier bald Gebühren erhoben werden, jedoch wohl erst gen 2009.

Keine SUISA-Gebühren für iPhone (macprime.ch, 11. Juli 2008)
 

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

38 Kommentare

Kommentar von

Ich habe einen iPod der zweiten Generation, der nach wie vor läuft wie am ersten Tag. Damals musste ich noch keine Suisa-Strafsteuer darauf bezahlen. Die heutigen iPods kommen alle mit der Suisa-Strafsteuer daher. Sollte ich mir einen neuen iPod kaufen müssen, ist für mich die Sachlage klar: Ich kann mir ohne Gewissensbisse Musik in der Höhe der Strafsteuer legal runterladen. Ein iPod ist damit in der Schweiz nichts anderes als ein Musikabspielgerät, mit dem man auch noch einen Gutschein für kostenlose Musik aus dem Netz erwirbt – in Höhe der Suisa-Strafsteuer eben.

Kommentar von Hoschijan

Hier reden immer alle vom illegalen Download. Es gibt für Musik und Filme in der Schweiz sowas wie einen illegalen Download gar nicht! Ein Download entspricht einer Privatkopie, und eine Privatkopie ist legal! Dafür zahle ich ja eben diese ganzen Abgaben in zigfacher Ausführung. Die neuerliche Diskusion ist für mich nur eine Bestätigung mehr dass Downloads legal sind. Privatkopien sind erlaubt, ungeachtet der Quelle. Voilà freut Euch und kopiert Eure Musik, mit legitimiertem und reinem Gewissen, gezahlt dafür haben wir ja schon x-fach.

Und: bitte Download nicht mit Tauschbörse verwechseln. Das Anbieten von Urheberrechtsgeschützem Material ist illegal, darunter fallen natürlich auch Tauschbörsen, bittorent, etc. Ich spreche hier von für Schweizer in der Schweiz perfekt legalen Privatkopieerstellungsmöglichkeiten, wie FTP Downloads, Usenet-Downloads (Usenext, etc), Rapidshare und Co….

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