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Deutsches Bundeskartellamt untersucht Apples Anti-Tracking-Funktion

Das deutsche Bundeskartellamt wird Apples «App Tracking Transparency»-Framework, kurz «ATT», einer kartellrechtlichen Prüfung unterziehen. Wie die Behörde mitteilt, gebe es den Anfangsverdacht, dass die Datenschutz-Funktion eigene Dienste von Apple bevorzuge und solche von Dritten behindere.

Eingeführt wurde der Schutzmechanismus vor ungewolltem Tracking mit iOS 14.5 im Frühling 2021. Seither müssen Apps für das Verfolgen der nutzenden Personen dafür aktiv das Einverständnis ebendieser einholen – das Tracking-Opt-In ist eine weitreichende Änderung für besseren Datenschutz und mehr Privatsphäre. Seitdem ist Anbieter-übergreifendes Werbe-Tracking nicht mehr möglich – was viele Akteure der Werbebranche verstimmte.

Apple-Video zu «App Tracking Transparency» (Apple)

Wie das Amt sagt, lege Apple die Regeln für seine Plattformen «einseitig» fest und müsse deshalb dafür sogen, dass die Datenschutz-Funktionen «wettbewerbskonform gestaltet» werden. An letzterem zweifelt das Amt, welches davon ausgeht, Apple lege Regeln für Dritte fest, während diese für das Unternehmen selbst aber nicht gelten sollen.

Apple weist die Vorwürfe zurück. Die Regeln sollen für alle gelten, auch für Apple selbst. Das Unternehmen werde «konstruktiv mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, um alle Fragen zu klären», so Apple in einer Stellungnahme gegenüber heise.

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am