Bundesverwaltungsgericht: «iPhone» ist Gemeingut

Apple kann sich die Markenbezeichnung «iPhone» in der Schweiz nicht schützen lassen - das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum hat das Apple Mobiltelefon als «Gemeingut» vom Schweizerischem Markenschutz ausgeschlossen. Eine Beschwerde dazu von Apple hat das Bundesverwaltungsgericht abgewiesen und eine Eintragung der Marke «iPhone» für Waren der Klasse 9 (unter anderem Mobiltelefone und PDAs) abgelehnt. Apple hat nun die Möglichkeit, die ganze Sache ans Bundesgericht in Lausanne weiter zu ziehen.

Das Markenschutzgesetz gilt nach Artikel 2 nicht für Zeichen, die dem Gemeingut angehören sofern sie sich noch nicht als Marke durchgesetzt haben - da dies Apple nicht geltend gemacht habe, prüfte der eidgenössische Verwaltungsrichter in Bern lediglich, ob «iPhone» zum Gemeingut gehöre. So gehört «Phone» ganz bestimmt zum Gemeingut, da es einfach mit «Telefon» aus dem Englischen und Französischen übersetzt wird. Das vorangehende «i» stehe, so der Verwaltungsrichter, sowohl für «Ich» als auch «Internet». Demnach heisse «iPhone» entweder «Ich telefoniere» oder «Telefon mit Internet». Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes bleibt die Bedeutung des «i» unklar - jedoch grenze das «i» den reinen Charakter des folgenden Wortes «Phone» nicht abzuschwächen: «… durch die Kombination des Einzelbuchstabens ‘i’ mit dem unterscheidungsschwachen und für den Verkehr unentbehrlichen Markenbestandteil ‘Phone’ somit nicht unterscheidungskräftig».
Apple argumentierte folglich die Beschwerde (vergeblich) damit, dass auch andere Markenbezeichnungen mit vorangehenden «i» in den Schutz aufgenommen wurden.

Will Apple nun trotzdem einen Schweizer Markenschutz für «iPhone» erreichen, muss Apple ans Bundesgericht weiterziehen und nachweisen können, dass sich «iPhone» bereits als Marke durchgesetzt habe.

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

Gönner-Abo

Ab CHF 5.– im Monat

👉🏼 Wir benötigen deine Unterstützung! Unterstütze macprime mit einem freiwilligen Gönner-Abo und mache die Zukunft unseres unabhängigen Apple-Mediums aus der Schweiz mit möglich.

macprime unterstützen

11 Kommentare

Kommentar von

In meinen Augen ist die ganze Juristerei sowieso nur getarnte Beliebigkeit. Es kommt vor Gericht primär auf zwei Dinge an: das richtige Parteibuch resp. die richtige Gesinnung sowie auf das (vorhandene) Kleingeld. Wie sonst kommt es, dass auf dem Weg durch die Instanzen das jeweils nächsthöhere Gericht die Entscheidungen des tieferliegenden Gerichts über den Haufen wirft, obwohl beide Gerichte sich auf das gleiche Gesetz berufen? Eben: Beliebigkeit. Andere sagen dazu auch Willkür.

Profilfoto von osiris300

Kommentar von osiris300

Hallo zusammen,

Langsam schäme ich mich ein Schweizer zu sein ! Diese Beispiel zeigt doch wieder, wie kleinkariert wir Schweizer sind. Das iPhone ist doch längst ein Standard-Begriff und hat sich als Marke längst durchgesetzt. Vermutlich hat der betreffende Richter in Bern noch nie ein iPhone in den Händen gehabt. Sicher hat er ein HTC-Schrott Handy mit Windows Mobile darauf.. (LOL). Vielleicht wurde er auch von Microsoft bestochen, was mich nicht wundern würde.

Gruss osiris300

Anmelden um neue Kommentare zu verfassen

Allegra Leser! Nur angemeldete Nutzer können bei diesem Inhalt Kommentare hinterlassen. Jetzt kostenlos registrieren oder mit bestehendem Benutzerprofil anmelden.