Auf Druck der Konsumentenschützer: Mobilfunk-AGBs werden kundenfreundlicher
Im Januar drohten mehrere Schweizer Konsumentenschutzorganisationen den hiesigen Mobilfunkanbietern mit einer Klage, wenn sie einige ihrer Vertragsklauseln nicht überarbeiten. Der Druck scheint den gewünschten Effekt erzielt zu haben. Die drei grossen Schweizer Mobilfunkprovider haben ihre AGBs überarbeitet.
Nachdem die Konsumentenschutzorganisationen im Januar massiv Druck aufgebaut hatten, haben die drei grossen Schweizer Mobilfunkprovider Swisscom, Sunrise und Orange ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen überprüft und zahlreiche Änderungen vorgenommen. Die Organisationen drohten bei einem Nichteinlenken seitens der Konzerne, vor Gericht gegen die Klauseln zu klagen.
Ende der Roll-Over-Klauseln
Mit der Revision der AGBs entfernten Orange und Sunrise eines der grössten Ärgernisse der Mobilfunk-Vertragsbedingungen. Die beiden Unternehmen sorgten mit den sogenannten Roll-Over-Klauseln dafür, dass sich die Vertragslaufzeit eines Mobilfunkabos jeweils um ein Jahr verlängerte, wenn der Kunde nicht rechtzeitig kündigte.
Die Swisscom verzichtet bereits seit längerer Zeit auf diese Klausel.
Erweitertes Kündigungsrecht für die Kunden — Erschwerungen für die Provider
Die Konsumentenschutzorganisationen erreichten für die Kunden weitere Verbesserungen beim Kündigungsschutz. Für die Kunden ist es in Zukunft möglich, den Mobilfunkprovider zu wechseln, wenn ihr Anbieter die Preise erhöht oder wenn die Dienstleistungen eingeschränkt werden. Bislang wurden Dienstleistungseinschränkungen wie eine geringere Netzabdeckung oder verminderte Bandbreiten als nicht wesentliche Vertragsänderungen klassifiziert, die zu keiner Kündigung seitens des Kunden Anlass gaben.
Ebenfalls verbessert wurden die Kündigungsmöglichkeiten, wenn der Kunde ins Ausland zieht oder am Arbeitsort kein Mobilfunkempfang besteht.
Auf der anderen Seite können Sunrise und Orange ihren Kunden nicht mehr kündigen, wenn sie Zweifel an der Zahlungsfähigkeit haben. Neu müssen die Kunden mit der Zahlung im Verzug sein, damit eine Kündigung wirksam ausgesprochen werden kann. Damit schliessen sich die beiden Unternehmen einer Regelung der Swisscom an, welche dort schon länger aktiv ist.
Unbegrenzt heisst nicht unbegrenzt
Die Mobilfunkprovider wollen weiterhin an ihrer Praxis festhalten, dass bei den Abos mit «unlimitiertem Datenvolumen» das Tempo gedrosselt werden kann, wenn die Nutzung ein gewisses Mass überschritten hat. Die betroffenen Firmen wollen dafür ihre Werbung anpassen und klarer kommunizieren, wann die Leistungsbeschränkungen zum Tragen kommen.
Die neuen Regelungen sind insbesondere den Konsumentschutzorganisationen sowie dem Beobachter zu verdanken. Entsprechend zufrieden sind alle Beteiligten, auch wenn die nun erzielte Lösung «kleine Schönheitsfehler enthält», wie die Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentenschutz, Sara Stalder, gegenüber dem Beobachter sagte.
Neue Regeln bald in Kraft
Die von den Konsumentenschutzorganisationen angestossenen Neuregelungen wurden von Orange bereits auf den 1. März in Kraft gesetzt. Die beiden Mitbewerber Swisscom und Sunrise wollen ihre Klauseln im Verlaufe des zweiten Quartals anpassen. Damit kann es noch bis Ende Juni dauern, bis auch alle Kunden von allen Neuregelungen profitieren.
Von Patrick Bieri
Veröffentlicht am
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