Apple wird «Pinch to Zoom»-Patent aberkannt
Das US-Patentamt hat in einem Entscheid das sogenannte «Pinch to Zoom»-Patent für ungültig erklärt. Mit diesem Patent schützte Apple diejenige Funktion, mit welcher der Mac oder das iOS-Gerät zwischen dem Scrollen mit einem Finger und Gesten, welche mit mehreren Fingern ausgeführt werden, unterscheiden kann.
Das US-Patentamt begründet seine Entscheidung mit dem Argument, dass die Formulierung in dem von Apple eingereichten Patentantrag zu ungenau sei. Gemäss dem Urteil geht aus dem Patentantrag nicht genau hervor, wo der Unterschied zwischen der Bedienung mit einem und mehreren Fingern liege. Die möglichst genaue Beschreibung der Patentanträge ist von grosser Wichtigkeit, weil man sich ansonsten nie sicher sein kann, ob die von einem entwickelte Technologie nicht unter den Schutzbereich eines anderen Patentes fällt.
Zudem wird im Patentantrag keine Methode beschrieben, wie die von Apple patentierte Technologie funktioniert. Gemäss dem Patentamt entsprach die von Apple im Jahr 2007 patentierte Technologie zudem bereits dem «Stand der Technik».
Apple hat nach dem Urteil des Patentamtes zwei Monate Zeit, auf dieses zu reagieren. Apple kann entweder Berufung beim Patent-Gericht einreichen oder eine gerichtliche Überprüfung des Urteils fordern. Bis es definitive Rechtssicherheit bei diesem Fall gibt, könnte es gemäss Florian Müller von FossPatents noch bis 2017 dauern.
Aufgrund der Entscheidung des US-Patentamtes hat Samsung einen Antrag bei einem kalifornischen Bezirksgericht in San Jose eingereicht, welcher die Korrektur eines älteren Urteils zum Ziel hat. Samsung wurde im aufsehenerregenden Patentprozess vom letzten Jahr zu einer Strafzahlung von über einer Milliarde US-Dollar verurteilt. Die Jury befand damals, dass 21 von 24 betroffenen Samsung-Smartphones das «Pinch to Zoom»-Patent von Apple verletzen. Bereits vor der Entscheidung des US-Patentamtes hat die vorsitzende Richterin Lucy Koh die Reduktion der Schadenersatzzahlung angeordnet. Begründet wurde dieser Entscheid mit den rechtlich unhaltbaren Methoden, mit welchen Apples Schaden berechnet worden sei.
Welche Schüsse das Gericht aus der erneuten Änderung des Sachverhaltes ziehen wird, ist noch unklar. Möglicherweise resultiert eine weitere Verminderung der Schadenersatzansprüche von Apple.
Von Patrick Bieri
Veröffentlicht am
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