Apple und Irland vs. EU: Der Mac-Hersteller muss 13 Milliarden Euro an Steuern nachzahlen

Gestern hat das Gericht der Europäischen Union, kurz «EuG», in Luxemburg endgültig entschieden, dass Apple die zusätzlichen Steuern von über 13 Milliarden Euro nun doch an Irland bezahlen muss. Die Rechtsprechenden heben damit ein vorheriges Urteil zugunsten von Apple aus dem Jahre 2020 aufgehoben. Damals wurde entschieden, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 «keine verbotene staatliche Beihilfe» darstellten würden. Die Europäische Kommission unter Kommissarin Margrethe Vestager ging in der Folge in Berufung. Jetzt entschieden die Richterinnen und Richter zugunsten der Kommission – Irland habe Apple eine rechtswidrige Beihilfe gewährt und wettbewerbsverzerrend gehandelt.

Der Rechtsstreit zwischen Apple, Irland und der EU dauerte bereits seit acht Jahren an. 2016 entschied der europäische Staatenbund, dass Irland 13.1 Milliarden Euro an Steuernachzahlungen (plus Zinsen) von Apple einfordern müsse.

Nach dem Urteil erklärte die irische Regierung, sie werde die Entscheidung respektieren. Apple zeigte sich derweil enttäuscht über die Entscheidung und warf der Europäischen Kommission vor, «rückwirkend die Regeln ändern zu wollen», berichtet die BBC.

Aufgrund dieses Urteils muss Apple jetzt aber nicht seine Kontos plündern – den geforderten Betrag hat der Mac-Hersteller bereits bis im Herbst 2018 vollständig auf einem Treuhandkonto einbezahlt. Der Umweg über das Treuhandkonto gingen Irland und das Unternehmen, weil auch die irische Regierung stets der Meinung war, dass das Unternehmen von ihnen rechtens besteuert wurde. Irland hat sich im Streit mit der EU immerzu auf die Seite Apples gestellt und betont, dass man die zusätzlichen Steuermilliarden nicht wolle. Die Landesvertreter sind überzeugt, dass sich der Verlust durch die tiefen Steuern im Land gelohnt habe, um Irland als Standort für grosse Unternehmen attraktiv zu machen. Nun muss das Land entscheiden, wie die Milliarden eingesetzt werden sollen.

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

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