Apple kann Retail-Store-Design auch in Europa als Marke schützen lassen

In den USA konnte sich Apple bereits 2010 einen Markenschutz auf das Design seiner Retail Stores sichern. In Deutschland scheiterte ein entsprechender Versuch. Das Unternehmen zog den Antrag deshalb auf die nächste Instanz weiter. Nun hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Apple sich das Store-Design als Marke schützen lassen kann.

Stefan Rechsteiner

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern Donnerstag in Luxemburg entschieden, dass sich Apple das Design seiner Retail-Stores als Marke schützen lassen kann. Dem Entscheid ging eine Klage von Apple voraus, nachdem das Deutsche Patent- und Markenamt einen entsprechenden Antrag von Apple abgelehnt hatte. Das Unternehmen zog den Antrag danach vor das Deutsche Bundespatentgericht, welches sich wiederum an den EuGH wandte.

Die europäischen Richter entschieden nun, dass Apples Store-Einrichtung «unter bestimmten Voraussetzungen als Marke eingetragen werden» kann. Der Schutz könne nicht nur auf Waren, sondern auch auf Dienstleistungen angewendet werden.

Apple reichte als Antrag nur eine zeichnerische Darstellung der Store-Einrichtung ein. Bereits 2010 wurde in den USA ein entsprechender Antrag vom hiesigen Patent- und Markenamt angenommen worden und als Marke eingetragen worden. Die Deutschen Richter in München entschieden zuerst anders. Diesen Entscheid nach genüge eine einfache Zeichnung ohne jegliche Angabe von Grössen oder Proportionen nicht zur Markeneintragung. Auch zögerten diese den Waren-Schutz auch auf eine Dienstleistung zu gewähren. Das EuGH gab nun Apple recht und schützt nun «Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Computer, Computersoftware, Computer-Peripheriegeräte, Mobiltelefone, Unterhaltungselektronik und Zubehör und darauf bezogene Produktdemonstrationen».

Apple kann das Store-Design deshalb nun grundsätzlich als Marke eintragen lassen. Dies laut EuGH, falls der Laden im Verhältnis zu anderen Geschäften einzigartig genug eingerichtet und gestaltet ist. Diese «Unterscheidungskraft» hänge von den gezeigten Waren und Dienstleistungen ab. Ausserdem sei entscheidend, ob der Kunde die Marke erkenne. Das EuGH entschied aber nicht wegweisend, ob dies bei Apple Stores tatsächlich der Fall sei.

Morgen Samstag um 10 Uhr eröffnet in Basel der vierte Apple Store der Schweiz. Weltweit unterhält Apple seit 2001 bereits über 430 Verkaufsläden.

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