Apple nimmt neue Mac Pros in Sortiment auf

Apple hatte vor knapp zwei Wochen neue Mac-Pro-Modelle für August angekündigt. Heute Morgen nun war der Apple Online Store für kurze Zeit offline — mittlerweile ist er wieder online: mit den neuen Mac-Pro-Modellen. Apple schrieb über die neuen Modelle: «Apple hat eine neue Mac Pro-Serie mit bis zu 12 Prozessorkernen und bis zu 50 Prozent schnellerer Grafikleistung im Vergleich zur Vorgängerversion vorgestellt. Ausgestattet mit den neuesten Quad-Core und 6-Core Intel Xeon Prozessoren, komplett neuer ATI-Grafik und mit optional bis zu vier 512 GB Solid State Laufwerken (SSD), bietet der neue Mac Pro auch weiterhin herausragende Leistung und Erweiterbarkeit für Kunden und professionelle Anwender mit höchsten Anforderungen»

Die neuen Modelle sind nun ab sofort im Apple Online Store verfügbar. ‘Versandfertig’ sind die Geräte jedoch erst in «2 Wochen», wie es auf den Mac-Pro-Produkteseiten heisst. Der Einstiegspreis beim Quad-Core liegt bei CHF 2899.—, beim 8-Core bei CHF 4099.— und beim neuen 12-Core «Biest» bei CHF 5899.—. Alle Modelle verfügen standardmässig über eine 1 TB Festplatte, ein 18x SuperDrive mit Double-Layer-Unterstützung, einer ATI Radeon HD 5770 mit 1 GB GDDR5 Arbeitsspeicher und 3 GB (Quad-Core) bzw. 6 GB (8- & 12-Core) Arbeitsspeicher. Alle Komponenten können optional durch andere bzw. grössere Komponenten ausgetauscht werden.

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Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

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69 Kommentare

Kommentar von anonymous4479

@Glider Mit mir kann man sehr gut sachlich Diskutieren. Wenn aber von EULA diskutiert wird musst Du nicht mit Kaufverträgen und Juristen daher getorkelt kommen. Das muss separat angeschaut und diskutiert werden da viel umfangreicher.

…Hier ist also ganz klar der falsche Ort um über Schweizer Gesetze zu Diskutieren. Versuche es in den entsprechenden Foren oder beim nächsten Juristen.

…daher 0%ige Zustimmung ;)

Kommentar von Glider

@daffyduck: Dann erklär mir doch bitte mal die Abgrenzung zwischen EULA, A für Agreement also Vereinbarung und dem Kaufvertrag, der ebenfalls eine Vereinbarung über die gleiche Sache ist. Worüber diskutieren wir denn hier, wenn nicht über eine rechtliche Vereinbarung?

Du hast die Diskussion doch begonnen damit, dass man OS X auf einem Nicht-Mac nicht installieren d a r f (also rechtlich), nicht etwa, dass man es nicht k a n n (also tatsächlich). Und ich sage jetzt einfach, bei uns in der Schweiz kann und darf man es.

Hier noch ein Wikipedia-Ausschnitt: “In Deutschland sind EULA zu Standardsoftware nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie zwischen Verkäufer und Erwerber der Software bereits beim Kauf vereinbart wurden.”

Kommentar von noway

@gentux Ja Apple verkauft die Dinger als Gesamtpaket, aber wenn du bedenkst woher die Hardware stammt, merkst du einfach 100% Aufpreis sind einfach zu viel, für normale PC HW, schliesslich hast du keinen Performance Gewinn mehr, wie bei der Power PC Architektur. Das PC vs MAC gibts schon einige Zeit nicht mehr, desshalb macht der EULA Punkt 2 keinen Sinn für den Anwender. Wie gesagt, wenn du am Anfang genügend Zeit investierst läuft auch ein Hackintosh ohne Probleme. @daffyduck Der einzige der hier scheisse labert bist du und naiv bist du anscheinend auch noch. Deine Argummente sind so was von wiedersprüchlich, ein gut gemeinter Rat blick etwas über den Teller Rand hinaus.

Kommentar von noway

Mit mir kann man sehr gut sachlich Diskutieren. Wenn aber von EULA diskutiert wird musst Du nicht mit Kaufverträgen und Juristen daher getorkelt kommen. Das muss separat angeschaut und diskutiert werden da viel umfangreicher.

Du willst über ein juristisches Thema sprechen, gleichzeitig aber nichts vom Rechtssystem wissen wollen!!??

Kommentar von anonymous4479

@Glider Wenn Du so versessen auf Apple EULA’s bist, die sind alle auf apple.com für jedermann als PDF einsehbar, auch vor dem Kauf. So, und nun kannst Du dich “Wegtrollen” :D

@noway Nein will ich nicht, da hier nicht Kaufverträge behandelt werden, sondern die EULA welche bekannter massen juristisch gesehen nicht anerkannt ist. Und somit ist bei dem von Dir zitierten auch kein Wiederspruch drin.

Kommentar von anonymous4479

Und zum Schluss ein Auszug (Adobe/Macromedia Deutschland):

“ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR MACROMEDIA®-SOFTWARE

ACHTUNG: SIE MÜSSEN GEGEBENENFALLS NACH UNTEN ZUM ENDE DIESES EULA BLÄTTERN, UM DIESEM EULA ZUZUSTIMMEN UND DIE SOFTWAREINSTALLATION FORTZUSETZEN.

WICHTIG: DIESER VERTRAG (kurz “EULA” = End User License Agreement) IST EIN RECHTSGÜLTIGER VERTRAG ZWISCHEN DER NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSON, DIE DIESE SOFTWARE LIZENZIERT HAT, UND MACROMEDIA. DURCH INSTALLATION UND BENUTZUNG DIESER SOFTWARE STIMMT DER KUNDE DEN BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGS ZU. LESEN SIE DIESEN VERTRAG VOR ABSCHLUSS DER INSTALLATION UND VERWENDUNG DER SOFTWARE SORGFÄLTIG DURCH. INSTALLATION UND/ODER BENUTZUNG DIESER SOFTWARE IST DER ANNAHME DER SOFTWARE UND DER EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG MIT DIESEN BEDINGUNGEN GLEICHGESTELLT. WENN SIE NICHT MIT DEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN ODER NICHT BERECHTIGT SIND, EINE SOLCHE VERPFLICHTUNG FÜR DEN KUNDEN EINZUGEHEN, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT INSTALLIEREN UND/ODER BENUTZEN. GEBEN SIE DIE SOFTWARE DEM VERKÄUFER ZURÜCK, DER IHNEN DEN KAUFPREIS NACH MASSGABE SEINER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ERSTATTEN WIRD.

DIESES EULA GILT NUR FÜR DIE VON MACROMEDIA MIT DIESEM PAKET GELIEFERTE SOFTWARE, UNABHÄNGIG VON DER ÜBRIGEN IN DIESEM DOKUMENT ERWÄHNTEN ODER BESCHRIEBENEN SOFTWARE.”

Ziemlich interessant nicht? So, hoffentlich ist das Thema nun erledigt.

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