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Apple erlässt Richtlinien für Behörden-Anfragen

Apple hat in dieser Woche die Richtlinien veröffentlicht, nach welchen Anfragen von Behörden im Bezug auf die persönlichen Daten der Nutzer bearbeitet werden. Das Unternehmen zeigt auch auf, auf welche Daten eine Zugriffsmöglichkeit besteht und welche Daten geschützt sind.

Patrick Bieri

Apple hat auf der Webseite Legal Process Guidelines — U.S. Law Enforcement erstmals detailliert aufgeführt, unter welchen Voraussetzungen das Unternehmen mit den US-Behörden kooperiert. Mit dieser Massnahme legt Apple offen, auf welche Nutzer-Daten das Unternehmen unter welchen Voraussetzungen zugreifen muss, um den gesetzlichen Regulatorien zu entsprechen.

Seit den Enthüllungen von Edward Snowden zu den Praktiken des US-Geheimdienstes NSA hat Apple die eigenen Transparenz-Bemühungen in diesem Bereich verstärkt. Mit anderen IT-Konzernen zusammen forderte Apple die US-Regierung auf, mehr Daten zu den Behörden-Anfragen offenlegen zu können. Vom Gesetz her darf nicht ausführlich über die Anfragen informiert werden. Apples CEO Tim Cook sprach auch mit dem US-Präsidenten Barack Obama über diese Problematik.

Unterschiedliche Voraussetzungen für die Herausgabe der Daten

Gemäss dem Dokument von Apple kann das Unternehmen den Strafverfolgungsbehörden unter anderem den Namen, die Postadresse, die Mail-Adresse sowie die Telefonnummer der betroffenen Nutzer zur Verfügung stellen. Der Wert dieser Daten ist allerdings begrenzt, weil Apple diese nicht direkt bei den Nutzern verifizieren kann.

Eine schriftliche Anordnung oder ein Gerichtsbeschluss ist gemäss Apple für all diejenigen Anfragen notwendig, welche sich auf die iTunes-Einkäufe, den Kontakt mit dem Support sowie auf die IP-Adressen der Nutzer beziehen.

Eingeschränkte Zusammenarbeit beim Dienst Mein iPhone suchen

Apple will im Zusammenhang mit dem Dienst Mein iPhone suchen nur die Verbindungsdaten der Nutzer zur Verfügung stellen. Gemäss eigenen Angaben will Apple all denjenigen Anfragen, die sich auf die Lokalisierung von Geräten und die Löschung von GPS-Daten beziehen, nicht nachkommen. Apple speichert zudem keine GPS-Daten der Nutzer auf den eigenen Servern.

Trotz Passwortschutz: Apple hat Zugriff auf persönliche Daten

Den Richtlinien von Apple zufolge kann Apple auch bei passwortgeschützten Geräten einige Informationen auslesen. So können von Apple unter anderem Fotos, Videos, Kontakte und Audio-Aufnahmen ausgelesen werden. Apple gibt hingegen an, auf die Mails und die Termine der Nutzer keinen Zugriff zu haben.

Ebenfalls vor dem Zugriff von Apple geschützt sind die Informationen, die von Apps Dritter generiert werden. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Entwickler dieser Apps verpflichtet werden können, die Kunden-Daten offenzulegen.

Apple will mit Transparenz Vertrauen zurückgewinnen

Aufgrund des Drucks der IT-Konzerne erlaubte es das US-Justizministerium in diesem Jahr erstmals, detaillierter zu den Anfragen der US-Behörden Auskunft zu erteilen. Gemäss den Informationen von Apple wurden in den ersten sechs Monaten des Jahres 2013 927 Anfragen von US-Behörden gestellt, die insgesamt 2’330 Benutzerkonten betrafen.

Apple prüft gemäss eigenen Aussagen jede der eingegangen Behördenanfragen genauestens. Das Unternehmen verspricht, sich bei unangebrachten Anfragen gegen die Enthüllung der Daten im Rahmen der Möglichkeiten zu wehren.

In einem Interview bekräftigte Tim Cook die Absicht von Apple, mit der transparenteren Informationspolitik den Nutzern das Vertrauen in die Technologie wieder zurückzugeben.