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Apple beschuldigt DOJ der Parteinahme für Amazon
Nach der Verurteilung von Apple im eBook-Fall konnte das «Department of Justice» als Kläger einen Vorschlag über das zu verhängende Strafmass machen. Am Montag hat Apple auf die vom DOJ vorgeschlagene Strafe reagiert.
Apples Anwalt Orin Snyder kritisiert unter anderem die Form, in welcher das DOJ das gewünschte Strafmass darlegt. Es handle sich dabei um einen zwölfseitige Breitseite gegen Apple. Zum anderen beschuldigte der Anwalt die Anklage, eine Strafe anzustreben, dank welcher Amazon einen grossen Vorteil auf dem eBook-Markt hätte. Dieser Vorteil sei weder berechtigt noch verdient und wäre darüber hinaus falsch und kontraproduktiv.
Das DOJ möchte konkret, dass die eBook-Käufe auf iOS-Geräten nicht mehr über ein iTunes-Konto abgewickelt werden müssen. Die Verlage und die anderen Händler sollen die Möglichkeit bekommen, ihre Bücher mittels eigener iOS-Apps zu vertreiben und dabei das Bezahlsystem von Apple zu umgehen. Damit würde das von Apple über Jahre aufgebaute Bezahlsystem mit einem Urteil zur Makulatur. Es ist verständlich, dass Apple diese grosse Einnahmequelle verteidigt. Zudem sollen Apples Aktivitäten auf dem Medien-Markt einem strengen Audit unterzogen werden.
Apple wurde verurteilt, mit insgesamt fünf Verlagen ein illegales Preiskartell gebildet zu haben. Dank den Preisabsprachen wollten Apple und die Verlage den durchschnittlichen Verkaufspreis der eBooks von unter 10 US-Dollar auf 13 bis 15 US-Dollar steigern. Im Gegensatz zu Apple haben die Verlage einen Vergleich mit dem DOJ geschlossen, dank welchem sie nicht vor Gericht erscheinen mussten.
Das Urteil gegen Apple im eBook-Fall ist noch nicht rechtskräftig. Apple wird gegen das Urteil vorgehen, wie das Unternehmen bereits klar gemacht hat. Trotz der Berufung will das Gericht bereits im Frühjahr 2014 in einem zweiten Prozess das Strafmass bestimmen. Bei einer erneuten Verurteilung droht Apple eine Strafe von bis zu 500 Millionen US-Dollar.
Von Patrick Bieri
Veröffentlicht am