App-Store-Richtlinien aktualisiert: Spiele-Emulatoren, Super Apps und Webseiten-Links für Abos

Apple hat am Freitag seine App-Store-Richtlinien in drei Punkten angepasst. Konkret wurden die Abschnitte 3.1.1(a) und 4.7 mit folgenden Änderungen versehen.

Stefan Rechsteiner

Einerseits ist es Musik-Streamingdiensten für den Abschluss eines Abos «in bestimmten Regionen» (darunter die EU) jetzt erlaubt, mit einem Link auf eine externe Webseite zu verlinken.

Weiter spezifiziert Apple neu, dass «Mini-Apps und Mini-Spiele, Streaming-Spiele, Chatbots und Plug-ins» mit HTML 5 erstellt werden müssen. Das betrifft vor allem auch Super-Apps wie das in China immens populäre «WeChat». Es ist eine Klarstellung der zuvor in den Richtlinien verwendeten Sprache. Diese Änderung gilt global.

Neu erlaubt es Apple ausserdem, Spiele-Emulatoren in den App Store einzureichen und darüber zu vertreiben. Auch diese Änderung gilt global. Ebenfalls möglich ist es Retro-Spielekonsole-Emulator-Apps, «das Herunterladen von Spielen» anzubieten – hier präsentiert sich auch ein möglicher Haken bezüglich dieser Emulatoren: Wie es in Abschnitt 4.7 heisst, müssen die App-Anbieter «die ganze Verantwortung» für die «gesamte in ihrer App angebotene Software» übernehmen – einschliesslich der Garantie, dass «diese Software diesen Richtlinien und allen geltenden Gesetzen» entspricht. Es bleibt vorerst offen, ob dadurch eine jede Entwicklerin und ein jeder Entwickler einen Spiele-Emulator auf iOS anbieten darf oder nur diejenigen mit den Rechten der eigentlichen Spiele – respektive könnte dies bedeuten, dass Entwickelnde eines Emulators nur Spiele von sich selbst für diesen Emulator anbieten können.

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