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Angebliche Patentverletzung: Apple wird in Deutschland über 1.57 Milliarden Euro verklagt

Das Unternehmen «IPCom» verklagte Apple vor dem Landgericht Mannheim auf Schadenersatz mit Zinsen in der Höhe von 1.57 Milliarden Euro. Das Unternehmen hat sich auf die globale Lizenzierung von Patenten spezialisiert. Auch gegen weitere Unternehmen aus der Mobilfunkindustrie will das Lizenz-Unternehmen vorgehen.

Gemäss der klagenden Partei haben Apple und weitere Mobilfunk-Hersteller das Patent mit der Kennung «EP 1 841 268 B1» verletzt. Das Patent beschreibt eine Technologie, dank welcher das Mobiltelefon auf das Netzwerk des jeweiligen Providers zugreifen kann. Das Patent ist für die beiden Mobilfunkstandards 3G und LTE relevant.

Erst im Januar hat das Europäische Patentamt (EPA) das Patent für gültig erklärt. Die Unternehmen HTC, Nokia, Vodafone, Ericsson und Apple klagten zuvor vor dem Euopäischen Patentamt (EPA) gegen die Gültigkeit des Patents. Im Jahr 2012 wurde ein verwandtes Patent mit der Kennung «EP 1 841 268» für ungültig erklärt.
IPCom will vor dem Landgericht Mannheim auch gegen die Verletzung eines deutschen Patents vorgehen. Für diese Klage hat das Unternehmen allerdings keinen genauen Forderungsbetrag beziffert.

Gemäss eigenen Angaben will IPCom die Nutzung der patentierten Technologie nicht unterbinden. Es liegt im Interesse des Patentrechte-Verwalters, dass möglichst viele Unternehmen aus der Mobilfunkindustrie die Technologie lizenzieren. Die Mobilfunk-Unternehmen sollten sich in Erinnerung rufen, dass die Zahlung von Lizenzgebühren deutlich tiefer ausfallen wird als eine gerichtlich verfügte Schadenersatzzahlung, wie Vertreter von IPCom verlauten liessen.

Nicht nur Apple von Klage betroffen

IPCom geht nach dem positiven Bescheid des EPA nicht nur gegen Apple vor. Am 2. April wird es vor dem Landgericht in München zu einem erstinstanzlichen Prozess gegen Media-Saturn kommen. Am 28. Mai wird vor dem Oberlandesgericht in Karlsruhe zudem ein Prozess gegen Nokia stattfinden. Dieses Verfahren befindet sich bereits vor der zweiten Instanz.

Im Gegensatz zu Apple und anderen Unternehmen hat sich unter anderem die Deutsche Telekom mit IPCom auf die Zahlung von Lizenzgebühren geeinigt. Die Telekom musste dafür einen dreistelligen Millionenbetrag ausgeben.

Von Patrick Bieri
Veröffentlicht am