«iPhone»: Apple zieht Beschwerde bei Bundesgericht zurück

Im Dezember 2009 wurde bekannt, dass das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum die Markenbezeichnung «iPhone» nicht schützen würde — der Begriff sei «Gemeingut» und deshalb vom Schweizerischen Markenschutz ausgeschlossen. Apple hat daraufhin beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht, welche, genauso wie ein erneuter Eintragungsantrag der Marke, abgewiesen wurde (macprime.ch berichtete).

Apple kann die Markenbezeichnung «iPhone» trotz dem Entscheid aus 2009 in der Schweiz als Marke eintragen lassen: Apple müsste dazu aber den Beweis erbringen, dass sich der Begriff «iPhone» als Marke durchgesetzt hat.

Apple zog die Beschwerde letztes Jahr weiter an das Bundesgericht in Lausanne. Diese Beschwerde hat Apple nun laut der Neuen Zürcher Zeitung am 1. Februar zurückgezogen — ob es Apple nicht gelungen ist zu beweisen, dass sich der Begriff «iPhone» als Marke durchgesetzt habe oder ob Apple einen anderen Grund hatte, die Beschwerde zurück zu ziehen ist nicht bekannt.

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

Gönner-Abo

Ab CHF 5.– im Monat

👉🏼 Wir benötigen deine Unterstützung! Unterstütze macprime mit einem freiwilligen Gönner-Abo und mache die Zukunft unseres unabhängigen Apple-Mediums aus der Schweiz mit möglich.

macprime unterstützen

16 Kommentare

Kommentar von schn0rkel

@macmike1: ich glaube, es geht weniger um’s “iPhone” als um’s “i” darin. Die schweizer Justiz will schlicht vermeiden, dass das ganze zum Possenspiel wie in Deutschland verkommt, wo Apple erst kürzlich erfolgreich gegen den Eierbecher namens “EiPott” juristisch vorgegangen ist. Die Ansicht der Justiz ist, dass sowohl “i” als auch “phone” nicht schützbar sind und dadurch auch Kombinationen davon nicht. Das hat mit Bünzlitum rein gar nichts zu tun - ganz im Gegenteil. Dadurch zeigen sie, dass bei uns der vorauseilende Gehorsam, den die Deutschen so lieben, hier nicht angesagt ist.

Kommentar von macmike1

Die Idee das Produkt “IPhone” zu nennen war schlicht und einfach, es hat 100%igen Brandcharakter und wurde von Apple erfolgreich durchgesetzt. Ich verstehe nicht warum Apple die Marke nicht! Dass EiPhone nicht akzeptiert wurde war ja schlussendlich die Entscheidung von der Deutschen Justiz. Ich bin der Meinung der Kombination “IPhone” wie der Kombination “EiPhone” sollten Patentrechte zugesprochen werden können. IPad kann ja sonst auch nicht patentiert werden, oder sehe ich das !Falsch! ???

Kommentar von schn0rkel

@macmike1:

Klar, iPhone ist ein top Begriff. Das Problem ist nur, dass er effektiv halt generisch ist und als solcher nicht überall geschützt werden kann. In der Schweiz werden generische Begriffe grundsätzlich nicht geschützt. Auch “iPad” kann bei uns nicht geschützt werden - das ist richtig. Weil “Pad” ein Wort ausm Wörterbuch ist, ebenso wie “Phone”. Einzelne Buchstaben wie “i” können ebensowenig geschützt werden. Zudem ist man hier wohl auch der Ansicht, dass “i” für “Internet” steht, was ebenfalls nicht geschützt werden kann. Daher ist die Sachlage eigentlich völlig klar - es hätte mich extrem gewundert, wenn Apple damit durchgekommen wäre.

Kommentar von anonymous4479

Klingt gut was Du schreibst, jedoch interessiert dies wohl die wenigsten hier (ausser Apple selbst). Die Chinesen übrigens überhaupt nicht. Denen ist nicht nur der Markenname oder einzelne Buchstaben davon schnurz, nein die kopieren einfach alles wie’s ihnen gefällt.

Andere Länder, andere Regeln… und mal im Ernst: Wer will denn schon ein EiPott oder irgend solch ein Tschinie-Scheiss :)

Kommentar von schn0rkel

@daffyduck - naja, wenn’s dich nicht interessiert, dann lies es halt nicht :-)

Ungarn wäre dann gegenüber China das andere Extrem: dort kann man wirklich jeden Sch**** patentieren lassen. Z.B. Sprichwörter, wie “wer andern eine Grube gräbt, fällt selbst hinein”, Farben (wie z.B. pink, gehört T-Mobile und darf von niemandem sonst mehr kommerziell genutzt werden) etc. etc.

Kommentar von anonymous4479

Jepp, soll es geben. Oder dass im EU-Raum zB. vor dem Kauf alles offen gelegt/deklariert werden muss. Eine Apple-EULA (Software) greift gesetzlich daher dort nicht.

Was einem aber zur Frage bringt: Ist die ganze Patent- oder Deklarationsache eh nicht für die Füchse? Es handhabt ja sowieso jedes Land das ganze anders…

Zudem stellt Euch bei der EU-Deklarationssache einen Apfel vor auf dem alles klar deklariert wurde. Dies muss ja vor dem Kauf darauf stehen obwohl er offen (zum selber Abwegen) auf der Verkaufsfläche liegt. Ansonsten würde man vor einem Gericht ja nie recht bekommen dass der Apfel faul war… Bei offen erhältlichen Teigwaren (zB. Spaghetti) übrigens noch interessanter :D

All die Gesetze und Patente sind also sprichwörtlich unsinnig wenn sie dann doch von jedem Land/Person anders ausgelegt oder sonst wie hintergangen werden. So einfach ;)

Anmelden um neue Kommentare zu verfassen

Allegra Leser! Nur angemeldete Nutzer können bei diesem Inhalt Kommentare hinterlassen. Jetzt kostenlos registrieren oder mit bestehendem Benutzerprofil anmelden.