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iOS 8: Oft aufgezwungene Vollmacht für Tastaturen von Drittherstellern

Mit dem diese Woche erschienenen iOS 8 erlaubt Apple erstmals Tastaturen von Drittherstellern im mobilen Betriebssystem. Damit die Tastaturen keine Daten auslesen und weiterverwenden können, laufen die Tastaturen — wie auch die neuen Extensions — in einem Container, also einem abgesicherten Modus. Es steht dem Nutzer aber frei, den Tastaturen auch den «vollen Zugriff» zu erlauben. Viele Tastaturen jedoch sind ohne diese «Vollmacht» gar nicht nutzbar.

Stefan Rechsteiner

Seit Mittwoch-Abend ist Apples neuste Version seines mobilen Betriebssystem für iPhone, iPod touch und iPad verfügbar. Das kostenlose Update auf «iOS 8» bringt eine Fülle an neuen Funktionen — darunter auch die Möglichkeit, das System durch Tastaturen von Drittanbietern zu erweitern.

Die alternativen Tastaturen können aus dem App Store geladen und installiert werden. Technisch laufen diese Tastaturen in einem abgesicherten Modus, in welchem keine Netzwerkverbindungen möglich sind und somit ein allfälliges Übertragen der eingegebenen Daten verhindert wird. Über die Tastatur-Einstellungen steht es jedem Nutzer aber frei, der Tastatur den sogenannten «Vollen Zugriff» zu erteilen. Bei dieser «Vollmacht» wird dem Entwickler die Erlaubnis erteilt, sämtlichen über diese Tastatur eingegebenen Text, einschliesslich dem Text, der bereits davor mit der Tastatur getippt wurde, an sich selbst zu übertragen. Apple weisst den Nutzer beim Aktivieren des Vollzugriffs auf diesen Umstand hin. Auch darauf, dass damit möglicherweise auch persönliche Daten und Kreditkartennummern oder Postanschriften übertragen werden.

Apples Warnung vor dem Aktivieren des «Vollen Zugriffs» für Tastaturen von Drittherstellern

Die Krux an der Sache ist jedoch, dass viele Tastaturen ihren Dienst verweigern, solange ihnen der volle Zugriff nicht gewährt wird. Die Hersteller der Tastaturen begründen dies mit Funktionen wie Wortvorschlägen oder dem Erkennen von Tippfehlern oder Schreibweisen, die ohne «Vollen Zugriff» nicht möglich seien.

Dadurch, dass bei einer Aktivierung der Option auch das bisher Getippte, und nicht nur das künftig Getippte, übertragen werden kann, nützt auch ein allfälliges temporäres Deaktivieren und wieder Aktivieren der Option nichts, sobald man etwas tippen möchte, dass nicht mit anderen geteilt werden soll.

Alles Wichtige zum neuen mobilen Betriebssystem von Apple wurde im macprime.ch Lexikon unter dem Wissens-Thema «iOS 8» zusammengetragen.

5 Kommentare

Profilfoto von Robin

Kommentar von Robin

Das mit der Vollmacht / Mitschneiden ist ein No-go für mich. Solange ein Entwickler hier nicht transparent arbeitet, wie er mit den Informationen umgeht, werde ich auf diesen Komfort klar verzichten. Schreibvorschläge hin oder her…

Es gab mal eine Zeit, da warnte man vor Keylogern unter Windows die alles mitschreiben und nun bringt man sich das Zeug freiwillig von kostenlos bis kostenpflichtig auf das iPhone. Wie praktisch :-X

Das wird sehr schnell schiefgehen und kriminelle auf den Plan rufen… Wetten?

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